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Nordcapital Schiffsportfolio 4: Anteiliger Kapitalverlust wahrscheinlich

Die Anleger des Schiffsfonds Nordcapital Schiffsportfolio 4 müssen sich wohl auf Verluste einstellen / Wie können sich Anleger wappnen?

(lifePR) (Dieburg, )
Die unangenehme Ankündigung, dass Verluste nicht ausgeschlossen seien, hält die aktuelle Leistungsbilanz im Herbst 2012 für die Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio 4 bereit. Über die Höhe der in Aussicht gestellten Verluste werden zwar keine näheren Angaben gemacht, aber die Ankündigung ist allemal beunruhigend für die Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio 4, da ein Großteil des investierten Geldes wegen der sehr mageren Ausschüttungen noch immer in dem Schiffsfonds befindlich ist.

Löwenanteil des Kapitals stesteckt noch im dem Fonds

Ob und in welcher Höhe die Verluste sich verwirklichen, ist noch offen. Die Rahmenbedingungen für die rund 240 Zielfonds des Nordcapital Schiffsportfolio 4 sind aber alles andere als optimal. Denn die Krise der Schifffahrt, mit welcher die von dem Fonds bevorzugte Klasse der Containerschiffe oft zu kämpfen hat, soll erst Ende 2013/Anfang 2014 wieder abflauen. Was können Anleger des Fonds Nordcapital Schiffsportfolio 4 unternehmen, die keine Verluste riskieren möchten.

Die rechtliche Überprüfung der Beteiligung an dem Schiffsfonds kann aufzeigen, welche Rechte die Anleger geltend machen können. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann überprüfen, ob eine Falschberatung vor der Investition in den Fonds Nordcapital Schiffsportfolio 4 kam. Lief die Anlageberatung nicht fehlerfrei ab, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Wurden Chancen und Risiken bei der Anlageberatung realistische dargestellt?

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Nordcapital Schiffsportfolio 4 als sichere Kapitalanlage empfohlen, vielleicht wegen der breiten Streuung in viele Schiffsfonds, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn jeder Schiffsfonds ist ein vom Markt abhängiges Unternehmen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten kann. Dieses Risiko entfällt auch nicht durch eine breite Streuung. Auch mussten Anleger auf die verschiedenen Risiken hingewiesen werden: zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Aufklärung über Provisionen für die Vermittlung von Beteiligung am Schiffsfonds Nordcapital Schiffsportfolio 4.

Haben Anleger der Schiffsbeteiligung Nordcapital Schiffsportfolio 4 das Gefühl, dass sie seinerzeit nicht ordnungsgemäß beraten wurden, können sie im Rahmen einer rechtlichen Beratung ermitteln lassen, ob sie erfolgreich Schadensersatz fordern können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Nordcapital Schiffsportfolio 4" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Telefon: 06071-9816810
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. 11. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

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