Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 243451

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg, Deutschland http://www.fachanwalt-hotline.de
Ansprechpartner:in BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein +49 6071 9816810
Logo der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Medienfonds: UniCredit Bank AG zur Rückabwicklung eines KALEDO-Medienfonds verurteilt

Mit Urteil vom 12.07.2011 verurteilte das Landgericht München die UniCredit Bank AG (vormals: Bayerische HypoVereinsbank AG) zur Rückabwicklung eines KALEDO-Medienfonds. Das anlegerfreundliche Urteil ist auf nahezu alle Fondsbeteiligungen übertragbar

(lifePR) (Dieburg, )
Begleitumstände des Medienfondserwerbs

Nachdem der Kläger im Jahre 2003 eine betriebliche Abfindung erhalten hatte, ließ er sich von seiner langjährigen Hausbank beraten, da er Vermögen bilden und Altersvorsorge betreiben wollte. Im Vertrauen auf die Empfehlung des Bankberaters erwarb er dann eine Medienfondsbeteiligung an der KALEDO Productions GmbH & Co. KG in Höhe von € 70.000,00. Die Fondsbeteiligung erwies sich aber als Flop.

Erfolgreiche Anlegerklage

Mit Urteil vom 12.07.2011 hat die UniCredit Bank AG jetzt die Quittung für ihre Fehlberatung erhalten. Das Landgericht München sprach dem klagenden Anleger Schadensersatz zu, weil er von seiner Bank nicht anlegergerecht beraten worden war. Der Mandant der BSZlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich hat jetzt das Recht, seine Fondsbeteiligung über die verurteilte Bank rückabzuwickeln.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel: "Einmal mehr hat sich hier der Grundsatz bestätigt, dass geschlossene Fondsbeteiligungen für die Altersvorsorge ungeeignet sind. Eine unternehmerische Beteiligung ist nun einmal keine sichere Anlage. Kapitalanleger, die mit geschlossenen Fonds für das Alter vorsorgen wollten, sollten deshalb dringend ihr Portfolio auf Fehlentwicklungen hin untersuchen."

Positive Entwicklung zugunsten von Medienfondsanlegern

Die Entscheidung des Landgerichts München reiht sich ein in die aktuell sehr positive Gesamtentwicklung bei Medienfonds. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich hat zuletzt für KALEDO-Anleger nicht nur mehrere gerichtliche Vergleiche geschlossen. Die Kanzlei erwirkte inzwischen auch positive außergerichtliche Entscheidungen des Ombudsmannes der privaten Banken.

Erfreuliche Kick-Back-Rechtsprechung

Besonders erfreulich ist, dass die anlegerfreundliche Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) konsequent von der Rechtsprechung in den Instanzen umgesetzt wird. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel rät daher vor allem Anlegern, die Medienfonds der LHI, KGAL oder Hannover Leasing erworben haben, sich nicht unnötig durch vermeintliche steuerliche Erfolgsmitteilungen irreführen zu lassen: "Wer einen wirtschaftlichen Schaden zu beklagen hat, sollte durch die Geltendmachung der Rückabwicklung immer eine Vermögensverbesserung anstreben."

Verjährung droht zum Jahresende

Betroffene Fondsanleger solten sich aber beeilen und rechtzeitig einen Anlegeranwalt mit der Prüfung ihres Falles beauftragen. Am 31.12.2011 droht die absolute Verjährung der Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "KALEDO" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.