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Geschädigt durch Anwaltsfehler? Viele Mandanten beschweren sich über ihren Rechtsanwalt, wehren sich aber nicht!

(lifePR) (Dieburg, )
Der BSZ e.V. hat die Besucher seiner Webseite www.rechtsboerse.de gefragt: "Glauben Sie, dass Sie als geschädigter Kapitalanleger vor Gericht zu Ihrem Recht kommen?" Von 400 abgegebenen Stimmen gab es nachstehendes Ergebnis.

Ja - 49 Stimmen - 12,28 %
Nein - 332 Stimmen - 82,96 %
Keine Ahnung - 19 Stimmen - 4,76 %

Dieses Ergebnis bestätigt die Erfahrungen welche der BSZ e.V. in seiner 16 jährigen Tätigkeit im Anlegerschutzbereich gewonnen hat. Demnach nehmen viele Kapitalanleger Ihre Verluste hin, ohne überhaupt in Erwägung zu ziehen, ihren Anspruch vor Gericht einzuklagen obwohl sie in vielen Fällen gute Chancen hätten, Schadensersatz zugesprochen zu bekommen.

Viele Deutsche hegen eine Antipathie gegen Juristen und meinen damit vorrangig Rechtsanwälte. Tatsächlich liegt bei den deutschen Anwälten, häufig als Gebührenschneider geschmäht, vieles im Argen. Nur Prädikatsjuristen werden in den Staatsdienst übernommen, die schlechteren Absolventen drängen in die Anwaltschaft.

Und da viele Anwälte mehr an Umsatz und Profit interessiert sind als an Recht und Gerechtigkeit, sind sie für ihre Mandanten tatsächlich ein Risiko. Auch das Alleinvertretungsprivileg der Anwälte wirkt sich schädlich auf die Qualität der Rechtsfindung aus, da jeglicher Leistungsdruck auf die Anwälte entfällt. Wegen der Erfolgsunabhängigkeit anwaltlicher Honorierung fördert dies im Ergebnis noch mal die Schludrigkeit anwaltlicher Tätigkeit. Das beweist in der gerichtlichen Praxis der fachliche Murks, der zum Nachteil der unwissenden Mandanten in Zivilprozessen anwaltsseitig geboten wird.

Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V. skizziert ein paar alltägliche Beispiele.

Besuchen Sie einmal als Zuhörer ein Zivilgerichtsverfahren. Da erklären Anwälte sogar offen, eben erst vom Kollegen die Akten erhalten zu haben und daher könnten sie zur Sache eigentlich nichts sagen. Teilweise werden dann nur Passagen aus den Schriftsätzen nochmals vorgelesen. Damit ist eine Partei eigentlich nicht vertreten, aber die Richter haben immer Verständnis für die 'überlasteten' Anwälte. Der Mandant merkt es ja schließlich nicht und bleibt trotzdem honorarpflichtig.

Der fachliche 'Murks' vieler Anwaltsschriftsätze hat seinen Grund allerdings auch in dem Bemühen nicht weniger Anwälte, beide Parteien später zu einem Vergleich zu 'nötigen'. Der 'clevere' Anwalt macht in dem Fall zwar dem Mandanten die Erfolgsaussicht seiner Klage deutlich genug, um von ihm das Mandat zur Klage zu erhalten, danach aber will er ihn durch oft schwammigen oder unvollständigen Prozessvortrag schließlich dazu bewegen, einen Vergleich abzuschließen.

Sie haben ein Rechtsproblem. Sie gehen zu einem Rechtsanwalt. Dort schildern Sie Ihren Fall und der Anwalt übernimmt ihn. Sie unterschreiben ein Formular, das sich "Vollmacht" nennt, mit dem Sie praktisch Ihre sämtlichen Rechte gegenüber dem Anwalt aufgeben. Außerdem leisten Sie noch einen stattlichen Vorschuss! Wenn Sie jetzt glauben damit seien Sie Ihr Rechtsproblem los, dann kann das so sein - muss aber nicht! ...

Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu machen. Ist das nicht zielführend, sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.

Die Verfolgung von Rechtsansprüchen - gerade gegen den eigenen Anwalt - kann mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften und schlussendlich gegen den eigenen Anwalt anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Doch auch die mutigen Kämpfer, die keine Schwierigkeiten fürchten und ihre Ansprüche einklagen, müssen sich des Risikos einer Prozessführung bewusst sein. Im Falle eines Prozessverlustes erhält der Kläger keinen Schadenersatz, sondern muss zudem sämtliche Prozesskosten (Gerichtsgebühren, eigene sowie gegnerische Anwaltskosten, Gutachterkosten etc.) übernehmen.

Der BSZ e.V. und seine Partner verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass betrogene Kapitalanleger oder vom eigenen Anwalt geschädigte Mandanten nicht mehr auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Der Prozessfinanzierer des BSZ e.V. übernimmt für die Betroffenen das Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich und im Berufsrecht für Anwälte wissen diese Spezialisten wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken, Rechtsanwälte usw. geltend gemacht werden können..

Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko

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