Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 269544

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg, Deutschland http://www.fachanwalt-hotline.de
Ansprechpartner:in BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein +49 6071 9816810
Logo der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Dubai 1000 Hotel-Fonds: Anleger erhalten Schadensersatz

Gründungsgesellschafter der "Dubai 1000-Hotel-Fonds Gesellschaft", die den Anlegern als künftige Vertragspartner entgegen getreten sind, haften wegen Mängeln im Verkaufsprospekt auf Schadensersatz

(lifePR) (Dieburg, )
Das hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm entschieden und damit die erstinstanzlichen Entscheidungen des Landgerichts Dortmund im Ergebnis bestätigt.

Die "Dubai 1000 Hotel-Fonds Gesellschaft" wollte in Dubai ein Grundstück erwerben, darauf ein 1000 Betten Hotel errichten und dieses vermieten. Tatsächlich scheiterte das Projekt, es kam lediglich zur Ausschachtung einer Baugrube und zur Erstellung einer Fundamentplatte.

Die Kläger waren der Gesellschaft mit Einlagen von 10.500 Euro bzw. 25.000 Euro beigetreten und verlangten nach dem Scheitern des Projekts von der Gesellschaft und den Gründungsgesellschaftern Schadensersatz. Gegenüber den Gründungsgesellschaftern mit Erfolg, denn diese hätten - so führte der Senat aus - die ihnen obliegende Pflicht zur sachlich richtigen und vollständigen Aufklärung über das mit dem Beitritt verbundene Risiko verletzt, indem sie falsche und unvollständige Verkaufsprospekte benutzt haben.

Die Anleger wurden in einem Nachtrag zum Verkaufsprospekt darüber informiert, dass "das Grundstück selbstverständlich über eine Baugenehmigung für ein Hotel verfüge". Diese Angaben waren missverständlich, denn es seien weitere Baugenehmigungen zur Realisierung des Projekts erforderlich gewesen.

Der Nachtrag zum Verkaufsprospekt informierte die Anleger zudem darüber, dass die Mittelverwendungskontrolle durch eine Rechtsanwältin durchgeführt wurde. Der dadurch erweckte Schein einer objektiven Kontrolle sei falsch. Im Zeitpunkt des Beitritts der Anleger lag - wie der Senat ausführte - eine persönliche Bindung zwischen der Rechtsanwältin und dem Geschäftsführer der "Dubai 1000 Hotel-Fonds Gesellschaft" vor.

Von den aufklärungspflichtigen Gründungsgesellschaftern könnten die Anleger, welche bei vollständiger und richtiger Aufklärung nicht in die Gesellschaft investiert hätten, Rückzahlung des investierten Betrags nebst Agio sowie den entgangenen Gewinn gegen Rückübertragung der Beteiligung verlangen. Gegenüber der Gesellschaft scheiterten die Anleger mit ihren Schadensersatzklagen. Die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft stünden einer Haftung entgegen. Urteile des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. November 2011. AZ: I-8 U 51/11; I-8 U 55/11; I-8 U 71/11; I-8 U 72/11.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.