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AWD droht neue Klagewelle

AWD kassierte bei einigen vertriebenen Fonds mehr als 15 % Provision!

(lifePR) (Dieburg, )
Allerdings läuft die Zeit für den AWD, denn in vielen Fällen droht Verjährung zum 31.12.2011 Dem Finanzvermittler AWD droht nach Informationen der ARD-tagesschau vom 28.09.2011 unter Bezugnahme auf einen Bericht von NDR-Info eine neue Klagewelle.

Bei den Medienfonds IMF 1 und IMF 2 sowie bei mehreren Falk - Fonds, insgesamt bei rund 20 Fondsprodukten hat der AWD, so NDR-Info, Provisionen von mehr als 15 % bis zu 20 % kassiert. Sofern die Kunden hierüber nicht aufgeklärt wurden, haftet der AWD auf Schadensersatz.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2002, Az.: III ZR 359 / 02 besteht für den freien Anlageberater, also auch für Beratungsgesellschaften wie den AWD, die Verpflichtung, Anleger ab einem Bezug einer Provision in Höhe von 15 %, den Anleger hierüber aufzuklären. Seither vertritt der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung, dass Anleger bei geschlossenen Fondsmodellen über Provisionen, die 15 % überschreiten, aufzuklären sind.

Rechtsfolge einer unterbliebenen Aufklärung ist, dass der Anleger Schadensersatz verlangen kann. Dieser ist darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen, als hätte er die ihm vermittelte Beteiligung nicht erworben. Die geleistete Einlage ist dem Anleger (abzüglich etwaig erhaltener Ausschüttungen) zurück zu zahlen - Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung auf den Schädiger.

Anleger, die über einen Provisionsbezug von über 15 % bei Falk - Immobilienfonds und IMF 1 und IMF 2 Medienfonds nicht aufgeklärt wurden, sollten zügig überprüfen lassen, ob in Ihrem Fall ein Schadensersatzanspruch in betracht kommt. Denn soweit Beteiligungen vor dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, verjähren Schadensersatzansprüche bereits zum Ende diesen Jahres, also zum 31.12.2011.

Rechtsschutzversicherer decken, sofern der Versicherungsvertrag zum Beitrittszeitpunkt bestand, in der Regel die Kosten einer Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung ab.

Für weitere Informationen können sich interessierte Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlegeberatung unvollständig/fehlerhaft anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.09.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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