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Zahnbonus 2009 nicht vergessen

Wer seine Zähne regelmäßig kontrollieren lässt, erhält höhere Zuschüsse

(lifePR) (Melsungen, )
Rechtzeitig zum Jahreswechsel sollten gesetzlich Versicherte einmal prüfen, ob Sie in diesem Jahr bereits einen Vorsorgetermin beim Zahnarzt wahrgenommen haben. Darauf weist die BKK Wirtschaft & Finanzen hin. Denn ein entsprechender Eintrag in das sogenannte Bonusheft ist bares Geld wert: Der Grund: Wer seine Zähne regelmäßig vom Zahnarzt kontrollieren lässt, erhält höhere Zuschüsse, sobald Zahnersatz wie eine Krone oder Brücke notwendig wird. "Selbst Kinder und Jugendliche können schnell einmal einen bleibenden Zahn verlieren, zum Beispiel wenn sie sich bei einem Sport- oder Freizeitunfall einen Schneide- oder Eckzahn ausschlagen", so Kathleen Holick, Teamleiterin Leistungen der BKK.

Kinder mit hohem Kariesrisiko können ab dem dritten Lebensjahr zweimal pro Kalenderhalbjahr mit Fluoridlack behandelt werden, um Karies vorzubeugen. Ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sind halbjährliche Zahn-Checks vorgesehen. Erwachsene sollten mindestens einmal im Jahr zur Kontrolle. "Wer sein Bonusheft beim Zahnarztbesuch vergessen hat, sollte sich den Kontrolltermin aber unbedingt nachtragen lassen", empfiehlt Holick. Denn gerade nach einem wohnortbedingten Zahnarztwechsel ist es oft nicht immer einfach, Jahre später die Daten zu rekonstruieren.

BKK Wirtschaft & Finanzen

Die BKK Wirtschaft & Finanzen hat Ihren Sitz im nordhessischen Melsungen (bei Kassel) und wurde 1999 zunächst als betriebsbezogene Krankenkasse eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens gegründet. Seit 2007 ist sie eine für Jedermann wählbare gesetzliche Krankenkasse.* Aktuell kümmert sie sich um etwa 11.000 Versicherte aus ganz Deutschland. Die Fachberater der BKK sind montags bis freitags durchgehend zwischen 8 und 18 Uhr persönlich unter 0800 56 61 800 kostenfrei telefonisch erreichbar.

* Ausnahmen: Personen mit Wohn- und Arbeitsort in Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.

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