Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 191185

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. Oberntiefer Str. 20 91438 Bad Windsheim, Deutschland http://www.arcd.de
Ansprechpartner:in Frau Silvia Schöniger +49 9841 409182

Ministerium: Quads brauchen zwei Kennzeichenschilder

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Sie gelten auf den Straßen als Exoten: vierrädrige Kraftfahrzeuge auf Ballonrädern, die als Quads unterwegs sind. In Internetforen diskutieren Halter immer wieder über die Frage, ob solche Fahrzeuge ein oder zwei Kennzeichen benötigen. Selbst bei Zulassungsstellen, Prüforganisationen und der Polizei gibt es dazu unterschiedliche Auffassungen. Die tatsächlich gültige Regelung wollte der FDP-Abgeordnete Joachim Günther (FDP) durch eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung erfahren. Wie aus der Antwort des Verkehrsministeriums hervorgeht, müssen vierrädrige Quads neben dem hinteren auch ein vorderes Kennzeichen führen. Dies sei in § 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung so geregelt, erläutert der Parlamentarische Staatssekretär Andreas Scheuer. Das sollte sich eigentlich bei den zuständigen Zulassungsbehörden herumgesprochen haben, kritisiert der ARCD die unterschiedliche Behördenpraxis bei der Anmeldung der Fahrzeuge. Auf Anfrage teilte das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) dem Club mit, dass am 1. Januar 2010 in Deutschland 98 806 Quads zugelassen waren. Nach Zahlen des Zweirad-Industrieverbandes (ZIV) liegt die Neuzulassungsquote zwischen Januar und August 2010 bei 12 085 Fahrzeugen. Das sind zehn Prozent weniger als im Vergleichszeitraum 2009. Bei den als Trikes bekannten dreirädrigen Kraftfahrzeugen betrug der Rückgang sogar rund 14 Prozent.

Anlagen

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.