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Vermieter hat Anspruch auf funkbasierte Ablesegeräte

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ein Mieter hat den Einbau eines funkbasierten Heizenergie- und Warmwasserzählers zu dulden. In einem Fall hatte die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses ihren Mietern mitgeteilt, dass sie im Rahmen eines Regelaustauschs die Heizkostenverteiler durch ein funkbasiertes Ablesesystem ersetzen werde. Die Beklagte verweigerte den beabsichtigten Austausch der Ableseeinrichtungen mit der Begründung, in der von ihr angemieteten Wohnung kein mit Funk arbeitendes System einsetzen zu wollen. Letztendlich entschied auch der BGH zugunsten der Vermieterin und machte deutlich, dass die Mieterin den Austausch zu dulden habe. Auch kann nach Auskunft der ARAG der Einbau den Wohnwert der Wohnung erhöhen, wenn diese zum Zweck der Ablesung nicht betreten werden muss (BGH, Az.: VIII ZR 326/10).
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