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Sicherungsschein gilt auch bei Betrug

(lifePR) (Düsseldorf, )
Urlauber verlieren ihr Geld auch dann nicht, wenn sie einem betrügerischen Reiseveranstalter auf den Leim gegangen sind. Wenn die Urlauber bei der Buchung nämlich einen sogenannten Sicherungsschein erhalten und der Organisator die Tour wegen Zahlungsunfähigkeit absagt, gilt der Schutz auch dann, wenn der Veranstalter ein Betrüger ist. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die Versicherung unabhängig von den Ursachen der Zahlungsunfähigkeit gelte und stärkte damit die Rechte von Urlaubern. Im konkreten Fall hatte ein Betrüger laut ARAG Experten eine Pauschalreise vermittelt und dann wegen vorgetäuschter Insolvenz abgesagt. Die Versicherung musste in dem verhandelten Fall also trotzdem zahlen (EuGH, C 134/11).
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