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Schadensersatz bei Pferdeverkauf

(lifePR) (Düsseldorf, )
Wird beim Verkauf eines Pferdes trotz tierärztlichem Gutachten eine chronische Krankheit übersehen, hat der Käufer nach Auskunft der ARAG Experten Anspruch auf Schadensersatz. Dabei verweisen sie auf einen konkreten Fall, in dem ein Tierarzt eine chronische Hufrehe übersehen hatte. Seinem Gutachten nach war das Tier vollkommen gesund und wurde als geeignetes Turnier- und Freizeitpferd gewertet. Als der Käufer nach einigen Wochen diese chronische Entzündung im Hufbereich feststellte, verlangte er Schadensersatz vom Tierarzt. Zu Recht, wie auch die Richter meinten, denn erst aufgrund seines objektiv falschen Gutachtens sei der Kauf des Pferdes zustande gekommen (Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 4 U 121/95).

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