Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 45321

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Pflegebedürftig – was nun?

(lifePR) (Düsseldorf, )
Über zwei Millionen Menschen werden voraussichtlich bereits 2010 pflegebedürftig sein - Tendenz steigend. Diese Zahlen weisen darauf hin, dass es durchaus sinnvoll ist, sich ausführlich mit Pflegeversicherung, Pflegestufen und Pflegegeld auseinanderzusetzen. Einen Einblick in die Thematik unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Vorschriften geben nun die ARAG Experten.

Hintergrundinformation

Wer voraussichtlich mindestens sechs Monate aufgrund von Krankheit oder Behinderung keine Alltagssituationen wie beispielsweise Anziehen oder Waschen mehr meistern kann, ist pflegebedürftig. Nach der Schwere der Bedürftigkeit richten sich dann die zu erhaltenen Pflegestufen. Ermittelt werden sie durch den von der Pflegekasse beauftragten Medizinischen Dienst. An den Pflegestufen orientieren sich dann die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, erklären ARAG Experten.

Pflegestufen und Pflegeversicherung

Um überhaupt eine Pflegestufe zu erlangen, muss mindestens eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegen, erklären ARAG Experten. Denn Voraussetzung für die erste Pflegestufe ist, dass bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich Bedarf von Hilfe besteht und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt wird. Beim Erreichen dieser Stufe zahlt die gesetzliche Versicherung 205 Euro monatlich bei der häuslichen Pflege durch Angehörige, 384 Euro bei dem Einsatz ambulanter Pflegedienste oder einer teilstationären Behandlung und 1023 Euro bei einer vollstationären Behandlung.

Empfänger von Pflegestufe II müssen bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Hierbei reicht die Kassenbeteiligung bei gleicher Aufteilung von 410 Euro über 921 Euro bis zu 1279 Euro.

Um die dritte Pflegestufe zugesprochen zu bekommen, ist eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig. Daher steigen die Sätze noch einmal von 665 Euro bei der privaten Versorgung bis zu 1432 Euro bei der professionellen Versorgung an. Lediglich Härtefälle, die zusätzlich auch noch nachts von zwei Pflegern betreut werden müssen, bekommen im Heim 1688 Euro und zu Hause 1918 Euro erstattet.

Auch wenn dies viel klingt, ist zu beachten, dass die anfallenden Kosten dadurch noch lange nicht gedeckt sind, kostet ein Heimplatz doch im Durchschnitt rund 3000 Euro monatlich. Um die so entstehende Differenz bestmöglich zu schließen, empfiehlt sich das Abschließen einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung. Denn ist bei dem Pflegebedürftigen nicht genügend Geld vorhanden, kann es unter Umständen sogar von den Angehörigen eingefordert werden.

Pflegeort

Ob der Patient lieber im Heim oder im häuslichen Umfeld und dort eher privat oder durch einen Pflegedienst betreut wird, kommt immer auf die jeweilige Situation an. Der Betroffene und die Angehörigen sollten sich jedoch ausführlich über die Optionen informieren und beraten, empfehlen ARAG Experten. Interessiert man sich für eine Heimunterbringung, sollten mehrere Heime begutachtet werden. Hierbei ist es wichtig zu erfahren, welches Pflegekonzept besteht und welche Angebote gemacht werden. Ob das Personal nett ist und sich ausreichend kümmert, ist am besten bei Bewohnern zu erfragen. Ebenso sollte auch die ambulante Krankenpflege geprüft werden. Ist sie auch nachts erreichbar, hat der Betreute möglichst wenige Bezugspersonen, sind die Leistungen übersichtlich? Generell ist zu empfehlen, einen Pflegevertrag nicht mit schlechten Gefühlen abzuschließen.

Zum 01.07.2008 soll das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung mit zahlreichen Änderungen in Kraft treten.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.