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Ostern an die Sitzplatzreservierung denken

In den Osterferien rollt die erste Reisewelle des Jahres

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ostern und die damit verbundenen Schulferien stehen vor der Tür! Damit auch die erste große Reisewelle des Jahres, denn viele Menschen wollen die freien Tage mit Ihrer Familie verbringen. Wenn Sie mit Ihrem Zugticket eine Sitzplatzreservierung buchen, ist Ihnen ein Platz sicher - vorerst. ARAG Experten sagen, welche Rechte Sie als Fahrgast haben.

Unbedingt Sitzplatzreservierung vornehmen


Ostern ist die Zeit der bunt bemalten Eier, Schoko-Osterhasen und anderer feiner Sachen. Leider ist es auch die Zeit der Staus auf den Autobahnen und der überfüllten Züge. Wer über die Osterfeiertage mit dem Zug verreisen möchte, sollte deshalb unbedingt an eine Sitzplatzreservierung denken, erinnern ARAG Experten. Denn eine gültige Bahnfahrkarte garantiert nur den Anspruch auf Beförderung - nicht aber das Recht auf einen Sitzplatz. Auch wenn Sie bereits eine Fahrkarte erworben haben, können Sie nachträglich einen Platz hinzubuchen. Meist ist dies bis kurz vor der Abreise möglich, sollte aber zum Beispiel an Feiertagen möglichst frühzeitig erfolgen. Einfach geht das über die Webseiten der Deutschen Bahn (DB). Bei vielen ICE-Verbindungen können Sie ab sofort auch Ihren Wunschplatz über die grafische Sitzplatzanzeige auswählen, z. B. am Fenster, nahe am Ausgang oder am Gepäckregal. Zusätzlich erhalten Sie oft Informationen über die Fahrtrichtung - falls Sie ungerne rückwärts fahren.

Das zugbegleitende Personal hilft

Oster(ferien)zeit ist Reisezeit. Auch wenn nicht sofort das totale Chaos an den Bahnhöfen herrsch, kann es vorkommen, dass Waggons kurzfristig abgekoppelt und an andere Züge angehängt werden. Ebenso kann die elektronische Anzeige über den Sitzplätzen ausfallen, die die Reservierung anzeigt. Können Sie Ihren Platz nicht auf Anhieb finden, wenden Sie sich am besten gleich an einen Zugbegleiter.

Kostenerstattung

Wenn Sie trotz Reservierung keinen Platz bekommen, weil zum Beispiel ein Zug ausgefallen ist, können Sie sich die Reservierungsgebühr meist erstatten lassen. In solch einem Fall sollten Sie sich an den "Kundendialog" der Deutschen Bahn wenden. Oft gibt es bei der Kostenerstattung für eine nicht ordnungsgemäß ausgeführte Sitzplatzreservierung aber enttäuschte Gesichter. Man darf nämlich nicht vergessen, dass man nur den Preis der Reservierung erstattet bekommt, nicht aber die Kosten der gesamten Fahrkarte.

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