Geht eine Klausur im Rahmen eines Fernstudiums verloren, kann diese nicht als bestanden bewertet werden. Im konkreten Fall absolvierte der Kläger ein solches Fernstudium. Im November 2009 erstellte er eine Klausur, die verloren ging. Die Uni teilte mit, er habe einen Anspruch auf die Fertigung einer neuen Arbeit, wohingegen der Student aber beantragte, dass die Prüfung als bestanden bewertet wird. Im Laufe des gerichtlichen Verfahrens schrieb der Student die Klausur mit Erfolg nach, gleichwohl hielt er seine Klage aufrecht, welche aber keinen Erfolg hatte. Eine verlorene Klausur kann nicht als bestanden bewertet werden, da ohne die Klausur dem Studenten der Besitz der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht bestätigt werden kann, so ARAG Experten (VG Koblenz, Az.: 7 K 619/12.KO).
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