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Auch die „Wilde Ehe“ ist schutzwürdig!

(lifePR) (Düsseldorf, )
Seit Jahren schon schrumpfen die juristischen Unterschiede zwischen Paaren mit und ohne Trauschein. Bedenkt man, dass mittlerweile jede dritte Ehe geschieden wird, folgt das Recht lediglich der gesellschaftlichen Realität. Eine aktuelle BGH-Entscheidung ist nur ein weiterer Schritt zur Regulierung der gar nicht mehr so "wilden Ehe". ARAG Experten schildern den beispielhaften Fall: Fast zehn Jahre hatte die Beziehung schon gehalten, als die Frau einen Bauplatz kaufte, um ein Haus zu bauen. Sie sollte Eigentümerin bleiben, doch der Mann, der sogar sein Büro dort einrichten wollte, steckte nach seiner Darstellung rund tausend Stunden Arbeit und mehr als 80.000 Euro in den Bau. 2000 zog das Paar ein, rund dreieinhalb Jahre später warf sie ihn raus. Anders als nach der bisherigen Rechtsprechung soll fortan im Prinzip ein Anspruch auf Ausgleich solcher besonders umfänglichen Leistungen möglich sein. In seiner Begründung bringen Deutschlands oberste Richter die neue Balance zwischen Ehe und Nichtehe auf den Punkt. Zwar weiß der unverheiratete Partner, dass jederzeit Schluss sein kann. Schutzwürdig ist er aber trotzdem, wenn er sozusagen in den Fortbestand der Beziehung investiert. Einen Unterschied zur Ehe sieht der BGH hier nicht mehr, bisher wurden Ausgleichansprüche nur sehr eingeschränkt zugelassen (BGH, Az: XII ZR 179/05).

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