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Agentur für Arbeit Karlsruhe

Berufsausbildungsbeihilfe - Damit die Ausbildung nicht am Geld scheitert

(lifePR) (Karlsruhe, )
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- Die Berufsausbildungsbeihilfe kann jungen Menschen eine Ausbildung in einer anderen Stadt ermöglichen.
- Monatlich profitieren knapp 730 Auszubildende im Bezirk der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt von der Berufsausbildungsbeihilfe
- Mehr als 2,6 Millionen Euro Berufsausbildungsbeihilfe helfen damit Jugendlichen und indirekt den Unternehmen bei der Nachwuchsgewinnung

Junge Leute müssen oft feststellen, dass es mit einer Ausbildungsvergütung eng werden kann, wenn es darum geht den Lebensunterhalt, Fahrkosten, Arbeitskleidung und Lernmittel zu bezahlen. Wer seine Berufsausbildung zudem in einer anderen Stadt oder Region antreten möchte und daher zusätzlich eine Wohnung mieten muss, stößt schnell an seine finanziellen Grenzen. In dieser Situation kann die Berufsausbildungsbeihilfe eine wichtige Unterstützung sein, teilt die Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt in einer Presseinformation mit.

Berufsausbildungsbeihilfe können Auszubildende erhalten, wenn sie während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre oder verheiratet oder haben mindestens ein Kind, können sie die Leistung auch dann beziehen, wenn ihre Eltern in erreichbarer Nähe zum Ausbildungsbetrieb wohnen.

Anspruch auf die Förderung haben aber auch junge Leute, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besuchen. Ebenso zählen behinderte und benachteiligte Jugendliche, denen von den Arbeitsagenturen eine außerbetriebliche Ausbildung ermöglicht wird, zu den Beziehern der Berufsausbildungsbeihilfe.

Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Unterbringung ab. Eigenes Einkommen, etwa die Ausbildungsvergütung, oder das Einkommen der Eltern oder des Ehegatten wird angerechnet, sofern es bestimmte Freibeträge überschreitet.

Wer selbst prüfen möchte, ob und in welcher Höhe ihm Berufsausbildungsbeihilfe zusteht, kann dazu den BAB-Rechner im Internet nutzen:
www.arbeitsagentur.de - Bürgerinnen und Bürger - Ausbildung - Finanzielle Hilfen - Berufsausbildungsbeihilfe - Zusatzinformationen

Für schulische Ausbildungen kann keine Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt werden.

Die Jugendlichen sollten den Antrag vor Beginn der Ausbildung stellen, da die Berufsausbildungsbeihilfe nicht rückwirkend gezahlt werden kann, sondern frühestens ab Beginn des Monats, in dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt wurde. Um gewährleisten zu können, dass die jungen Menschen ihren Lebensunterhalt von Anfang an mit der Berufsausbildungsbeihilfe bestreiten können, ist es wichtig, dass die Jugendlichen ihre Anträge schnellstmöglich wieder einreichen. Der von der zuständigen Kammer eingetragene Ausbildungsvertrag kann nachgereicht werden, es genügt zunächst eine Bescheinigung des Arbeitgebers.

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