- Meldung 34994
Illegale Lockangebote der Billigflieger: Mit Flugnettopreisen Passagiere ködern
Reiserechtler Führich klärt im Interview über die Rechte von Fluggästen auf
(lifePR)
München,
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Für 9 Euro nach Rom oder für 19 Euro nach Malaga? Noch immer werben einige Fluggesellschaften mit Billigangeboten, obwohl sie längst verpflichtet sind, alle Preisbestandteile auch in der Werbung mit anzugeben. Die Ernüchterung beim Kunden folgt auf dem Fuße: Der Flug war günstig, aber die Steuern, Flughafengebühren und Internet-Buchungsgebühren schlagen ins Kontor. Prof. Dr. Ernst Führich, einer der führenden Reiserechtler in Deutschland, erklärt im Interview, warum Fluggesellschaften immer noch mit Nettopreisen auf Kundenfang gehen und welche Rechte Passagieren in diesen Fällen zustehen.
Prof. Dr. Ernst Führich lehrt seit langen Jahren Bürgerliches Recht, insbesondere Reiserecht, an der Hochschule Kempten und ist Leiter des dortigen Competenz Centrum Reiserecht. Er ist bekannt durch zahlreiche Veröffentlichungen im Reiserecht, darunter die Beck-dtv-Ratgeber "Reiserecht von A-Z" und "Mein Recht auf Reisen" sowie das Fachbuch "Basiswissen Reiserecht" (Verlag Franz Vahlen).
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