Mittwoch, 15. Februar 2012


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Betriebliche Altersversorgung: Erhalt der beitragsfreien Entgeltumwandlung auch nach 2008

(lifepr) Bad Vilbel, 20.07.2007, Die Entgeltumwandlung zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung ist derzeit steuer- und sozialversicherungsfrei. Während die Steuerfreiheit auf Dauer erhalten bleibt, sollte die Beitragsfreiheit nach der derzeitigen Gesetzeslage Ende 2008 auslaufen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte sich vehement für den Erhalt der Beitragsfreiheit eingesetzt. Unterdessen einigte sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf eine Verlängerung und Bundessozialminister Franz Müntefering lenkte ebenfalls ein.

Wegen angeblicher milliardenschwerer Einnahmeausfälle in der Renten- und Krankenversicherung hatte die Regierung lange an dem Auslaufen der Beitragsfreiheit festgehalten. Im März deutete die Regierung erstmals Kompromissbereitschaft an, zumindest solle die Förderung „nicht ersatzlos“ auslaufen. Die nun angekündigte volle Verlängerung der Beitragsfreiheit bewahrt die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung. Nach Auskunft der BDA wird das für den Erhalt der Beitragsfreiheit notwendige Gesetzgebungsverfahren schnell und mit breiter Zustimmung im Herbst diesen Jahres von statten gehen. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

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