Donnerstag, 02. September 2010


Plattform Dach.de GbR

So wird das Dach richtig sauber

Werden Dächer mit Hochdruckreinigern bearbeitet, drohen Wasser- und Bauschäden Bildquelle: ibs
Werden Dächer mit Hochdruckreinigern bearbeitet, drohen Wasser- und Bauschäden Bildquelle: ibs

(lifepr) Augsburg, 11.02.2008, Vor reisenden Dachreinigungsfirmen, die unangemeldet an der Haustür ihre Dienste anbieten, warnt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Da diese Firmen in aller Regel Hochdruckreinigungsgeräte einsetzen, drohen laut den Verbraucherschützern Wasser- und Bauschäden. Sogar ausdrücklich verboten ist die Hochdruckreinigung von Asbestzementplatten, da hierbei die giftigen Fasern freigesetzt werden.
Zunächst schönt zwar eine Hochdruckreinigung der Dachflächen den Gesamteindruck eines Gebäudes. Doch was kosmetisch angebracht sein mag, sieht hinter den Kulissen schnell anders aus: Das Wasser kann zwischen den Tonziegeln oder Dachsteinen in die Dachkonstruktion eindringen. Bei ausgebauten Dachgeschossen wird zunächst meist die Dämmschicht geschädigt - ein schleichender Prozess, der sich erst mit Verzögerung in Form von Wärmebrücken, Feuchte- und Schimmelschäden oder völlig unbemerkt in Form von gestiegenen Heizkosten bemerkbar machen kann.

Zudem können hohe Wasserdrücke die Dacheindeckung schädigen, so dass beim Begehen eine erhöhte Bruchgefahr droht. Und auch die oft fast unsichtbaren Risse bieten eindringendem Regenwasser wenig Widerstand. Das Pikante an der Dachflächenreinigung ist, dass die natürlichen Verunreinigungen durch Vogelkot, Schmutzablagerungen oder Moosansatz zwar optische Einbußen, aber in der Regel keine Schäden verursachen. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale, eine solche Patina als normale Alterserscheinung zu akzeptieren.

Wie sieht nun die rechtliche Seite bei Schäden durch derart gereinigte Dächer aus? Prinzipiell müssen Fachfirmen wissen, welche Reinigungsmethoden sachgemäß oder schädlich sind. Insofern muss der Reinigungsbetrieb für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Dachflächen auftreten, haften. Bei Haustürgeschäften treten jedoch oft zusätzliche Komplikationen auf. Hierbei ist zweierlei zu beachten: Wird an der Haustür mit einer unangemeldet auftauchenden Firma ein Werkvertrag abgeschlossen, können Sie innerhalb von zwei Wochen von diesem Vertrag zurücktreten. Dies versuchen die Firmen meist durch eine sehr kurzfristige Ausführung der Arbeiten zu umgehen. Zum zweiten sollten Sie auf dem Rechnungsformular darauf achten, dass die komplette Adresse des Unternehmens, am besten mit Handelsregisternummer, vermerkt ist. Steht dies bereits auf dem Auftragsformular, können Sie innerhalb der 14-Tage-Frist überprüfen, ob es sich tatsächlich um eine Reinigungs-Fachfirma handelt. Die Verbraucherzentrale berichtet von einem Fall, bei dem auf der Rechnung lediglich eine Handynummer angegeben war - unter der sich niemand meldete. Das Unternehmen war nicht mehr auffindbar, der Wasserschaden wurde zu spät entdeckt...

Weitere Informationen gibt es am Servicetelefon Bauen/Wohnen, unter 0900-1-77444-5 (1,24 € pro Minute, dienstags bis donnerstags von 10 bis 18 Uhr). Auch der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks gibt gerne Auskunft und vermittelt über die Website www.dachdecker.de seriöse Firmen.

Mehr Artikel zum Thema Dachpflege finden Sie unter: http://www.dach.de/...

Über Plattform Dach.de GbR

Die Webseite www.dach.de bietet einen nie dagewesenen strukturierten Überblick: Häuslebauer wie Renovierer finden umfangreiche, verständlich aufbereitete Informationen zu allen Fragen rund um den oberen Hausabschluss. Dabei wird nicht nur der Kopf angesprochen: Galerien mit mehreren Dutzend Fotos und ein 3D Planer ermöglichen es, das künftige Dach auch nach der optischen Gefälligkeit zu entwerfen. In dach.de steckt das Know-How namhafter Hersteller. Kurz: Wer mit dach.de plant, ist immer oben auf.

Weitere Meldungen dieses Unternehmens

Firmeninfo

Plattform Dach.de GbR
Gazellenkamp 168
D-22527 Hamburg
www.dach.de

Telefon +49 (821) 56762-0

Ansprechpartner

Evelyn Scheuten
Telefon: Nur für Journalisten
Telefax: Nur für Journalisten

Datei-Anlagen

  • (BILD) Werden Dächer mit Hochdruckreinigern bearbeitet, drohen Wasser- und Bauschäden Bildquelle: ibs 21 kB
 
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo rechts) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.