![]() |
Judit Nothdurft Consulting
- Meldung 185073
- Alle Meldungen
- Firmeninfo
- Alle Ansprechpartner
- Media
- Interaktiv!
Zahlen oder klagen? - was können Hörgeschädigte machen, wenn die Krankenkassen für die benötigten Hörgeräte nur die Festbeträge zahlen wollen
(lifepr) Röthenbach, 01.09.2010,
Das Internetportal für Hörgeschädigte www.deafservice.de hat hierzu den Experten Rechtsanwalt Nikolaos Penteridis interviewt.
Trotz der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009 wollen viele Krankenkassen noch immer maximal die Festbeträge zahlen.
"Reichen die Festbetragshörgeräte nicht aus, muss die Krankenkasse mehr als nur den Festbetrag zahlen", betont Rechtsanwalt Penteridis. Als Experte des Monats auf www.deafservice.de gibt er weitere wertvolle Tipps, wie sich Hörgeschädigte in diesen Fällen gegen die Ablehnung der Krankenkassen wehren können. Die Kanzlei Melzer + Penteridis in Bad Lippspringe bearbeitet bundesweit jährlich ca. 1000 Hörgerätefälle.
Auch in diesem Experten Interview wurde bei deafservice.de darauf geachtet, dass die Formulierungen auch für Gehörlose verständlich sind.
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
- 01.02.2012 - Das Internetportal für Hörgeschädigte www.deafservice.de feiert...
- 17.01.2012 - Gebärdensprachdolmetscher / Schriftdolmetscher im Internet live...
- 30.11.2011 - JNC unterrichtet Kommunikation mit Hörgeschädigten und Gehörlosen
- 07.11.2011 - Interview mit Roberto E. Wirth, dem weltweit einzigen gehörlosen...
- 07.10.2011 - Der Gehörlose Christoph Bischlager holte Gold bei den Leichtathletik-Mehrkampfmeisterschaften
- 05.09.2011 - Dr. Ursula von der Leyen: Der Aktionsplan soll vor allem ein...
Firmeninfo
Judit Nothdurft Consulting
Friedrich-Neuper-Straße 61
D-90552 Röthenbach
www.jnc-business.de
Telefon +49 (911) 953396-26 Karte
Ansprechpartner
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.


