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Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV / VDU e. V.
- Meldung 10724
Was tun, wenn zu viel Unterhalt gezahlt wurde?
(lifepr) Nürnberg, 07.08.2007,
Viele von Trennung und Scheidung Betroffene kennen das Problem: Wie kann ich den Unterhalt, den ich beispielsweise der Exfrau oder den Kindern zu viel gezahlt habe zurückbekommen? Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat ein Merkblatt dazu herausgegeben. Darin wird erklärt, ob überhaupt und in welchen Schritten ein Unterhaltszahler den zu viel gezahlten Unterhalt zurückfordern kann.
Im Merkblatt wird erläutert, welche gesetzliche Grundlage es gibt, Unterhalt zurückzu-fordern. Die sehr differenzierte und vielfältige Rechtsprechung zur Thematik wird angerissen. Wann besteht ein Rückforderungsanspruch auf Grund von Betrug oder wegen „ungerechtfertigter Bereicherung“. Des Weiteren werden im Merkblatt die „Sonderfälle“ dargestellt: „Rückforderung von Prozesskostenvorschuss“, „Rückforderung bei Rentennachzahlung“ und der so genannte „Scheinvaterregress“.
Das von RA Simon Heinzel, Fachanwalt für Familienrecht, Nürnberg, verständlich und anschaulich geschriebene Merkblatt gibt praktische Hinweise und Tipps. Es ist quasi eine Checkliste für Betroffene, die Unterhalt zurückfordern wollen.
Im Merkblatt werden die Grenzen einer Rückforderung klar benannt: „Rückforderung-en von zu unrecht gezahltem Unterhalt sind kaum bis nicht durchsetzbar, ein Rückforderungsanspruch scheitert zumeist an dem Einwand des Unterhaltsempfängers, wonach der zuviel erhaltene Unterhalt bereits verbraucht sei.“
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