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Alte Scheiben kosten Wärme
Wer sein altes Fensterglas gegen moderne, wärmegedämmte Isolierglasfenster austauscht, spart erheblich Heizkosten - staatliche Förderung inklusive
(lifepr) Nürnberg, 11.09.2008,
Ein erheblicher Teil des Wärmeverlusts eines Gebäudes erfolgt durch die Fenster - selbst dann, wenn Rahmen und Verglasung intakt sind. Denn rund 70 Prozent aller Fenster bestehen Expertenschätzungen zufolge aus veralteten Isolierverglasungen - also aus zwei einfachen Glasscheiben. Im Vergleich dazu dämmt heutiges Isolierglas mit seiner hauchdünnen Beschichtung auf einer der Scheiben und einer Füllung aus Edelgas im Zwischenraum bis zu dreimal besser. Wer sein unbeschichtetes Isolierglas gegen moderne Isolierglasfenster ersetzt, kann je nach Größe der Fenster bis zu 20 Prozent der Heizkosten sparen. Darauf weist das Immobilienportal lmmowelt.de hin.
Noch schlechter fällt die Bilanz bei schlichten Einfachfenstern aus. Durch die schlechte Wärmedämmung wird viel Energie verschwendet. Der Mehrverbrauch von Heizöl kann pro Quadratmeter Fensterfläche bei rund 30 Litern jährlich liegen.
Vor Sanierungsbeginn sollte eine Aufarbeitung der alten Fenster geprüft werden, rät das Immobilienportal Immowelt.de. Denn gut erhaltene Rahmen benötigen oftmals nur neue Scheiben. Bei der Auswahl neuer Fenster sollte besonders genau auf einen möglichst niedrigen U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) geachtet werden. Fenster mit üblicher Isolierverglasung und einem U-Wert von 1,4 kosten etwa 300 bis 400 Euro je Quadratmeter. Mittlerweile sind jedoch auch Fenster mit verbesserter Isolierverglasung und einem U-Wert unter eins zu erhalten, die nur unwesentlich mehr kosten.
Wer seine veralteten Fenster austauschen möchte, kann zudem auf staatliche Zuschüsse hoffen. So werden beispielsweise im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW oder dem Programm "Wohnraum Modernisieren" Fördermittel zu Verfügung gestellt. Zusätzlich gibt es Steuervorteile: Für den Austausch der Fenster durch einen Fachbetrieb kann der Auftraggeber 20 Prozent vom Arbeitslohn des Handwerkers, maximal 600 Euro jährlich, direkt von seiner Steuerschuld abziehen.
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