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Finanzämter entscheiden verstärkt gegen die Sonder-Afa bei Denkmälern
(lifepr) Freiburg, 28.05.2009,
Laut Einkommensteuergesetz dürfen Kosten für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude acht Jahre mit neun Prozent und vier weitere Jahre mit sieben Prozent abgeschrieben werden. So könnte man kräftig Einkommensteuer sparen, viele Anbieter von Immobilien werben sogar mit einem "Grundbuch statt Sparbuch".
Ganz so einfach läuft es in der Praxis jedoch nicht. Denkmal- und Finanzbehörden streiten sich seit Jahren, welche Gebäude förderungswürdig sind und welche nicht. Immer häufiger wird gegen den Immobilieneigentümer entschieden. Auf diesen Misstand weist das Fachmagazin "Immobilienwirtschaft" in einem ausführlichen Beitrag in der aktuellen Juni-Ausgabe hin.
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