Mittwoch, 15. Februar 2012


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Hansestadt Rostock - Büro des Oberbürgermeisters

OB Roland Methling begrüßt Gerichtsbeschluss

(lifepr) Rostock, 30.05.2007, Oberbürgermeister Roland Methling hat die Aufhebung der gegen die Hansestadt Rostock gerichteten Einsteiligen Verfügung durch das Landgericht Rostock begrüßt. "Das ist die sechste Gerichtsentscheidung, die in den vergangenen Wochen die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung vom Grundsatz her bestätigt", unterstreicht der Oberbürgermeister. "Wir werden weiter alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, die Rechte der Hansestadt Rostock als Gesellschafterin der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH durchzusetzen", unterstreicht Oberbürgermeister Roland Methling.

Durch die Einstweilige Verfügung war die Hansestadt Rostock als alleinige Gesellschafterin gehindert, Maßnamen gegen den Geschäftsführer einzuleiten. Der Oberbürgermeister wird jetzt alles Weitere veranlassen, um die vom Hauptausschuss beschlossene Suspendierung und die vorfristige Beendigung der Tätigkeit des Geschäftsführers durchzusetzen.

Mit der Geschäftsführung der städtischen Wohnungsgesellschaft, die etwa ein Drittel der Wohnungen in der Hansestadt verwaltet, beschäftigt sich auch der Hauptausschuss im nicht öffentlichen Teil einer für Freitag, den 1. Juni 2007, anberaumten Dringlichkeitssitzung.

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