Mittwoch, 15. Februar 2012


Firmenlogo Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris Deutschland e.V.

Abgaben zum Deutschen Weinfonds - Urteil des VG Koblenz überzeugt nicht

RA Dr. Eichele
RA Dr. Eichele

(lifepr) Mainz/Koblenz, 04.02.2010, Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 16.12.2009 (5 K 639/09.KO) die Klage eines Winzers gegen die Abgabepflicht zum Deutschen Weinfonds abgewiesen. In der nun vorliegenden Urteilsbegründung führt das Verwaltungsgericht aus, es sehe eine Benachteiligung der deutschen Weinwirtschaft im transnationalen Wettbewerb, die es rechtfertige, von den Beteiligten eine Sonderabgabe zu fordern. Es bezieht sich dabei u.a. auf statistische Auswertungen des Deutschen Weinfonds, die belegen sollen, dass deutscher Wein gegenüber Wein aus Frankreich, Spanien oder Italien im Hintertreffen liege.

Dazu Dr. Hans Eichele, Mainz, Rechtsanwalt des Klägers: "Das überzeugt nicht: Das Verwaltungsgericht hat sich weder mit den Einwänden gegen die vom Deutschen Weinfonds vorgelegten Statistiken auseinander gesetzt noch geprüft, ob die Tätigkeit des Deutschen Weinfonds überhaupt geeignet ist, eine solche, angebliche Benachteiligung auszugleichen. Das Verwaltungsgericht hat bei seiner Entscheidung die Prüfungsmaßstäbe verkannt, die das Bundesverfassungsgericht an eine Sonderabgabe stellt, mit der ein Gemeinschaftsmarketing finanziert werden soll."

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung gegen sein Urteil zugelassen. Der Kläger hat bereits Berufung eingelegt, so dass die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Abgaben zum Deutschen Weinfonds nun Gegenstand des Berufungsverfahrens werden wird.

Insgesamt steht dem Deutschen Weinfonds jährlich ein Abgabenvolumen von ca. 11 Mio. EUR zur Verfügung. Es sind zahlreiche Widersprüche und Klagen gegen diese Abgaben anhängig; für alle Beteiligten wird Rechtssicherheit erst dann eintreten, wenn sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befasst hat, ob die Abgabepflicht zum Deutschen Weinfonds verfassungsgemäß ist. Folglich müssen diejenigen, die sich gegen die Abgabenpflicht wehren, nach wie vor Widerspruch gegen die Abgabenbescheide einlegen, wenn sie verhindern wollen, dass die Bescheide bestandskräftig werden.

Dr. Hans Eichele ist Partner der Kanzlei Rohwedder und Partner in Mainz. Die Kanzlei ist Mitglied im internationalen Anwaltsnetzerk Eurojuris Deutschland e.V.

Info
Social Media

Über Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.

Weitere Meldungen dieses Unternehmens

Firmeninfo

Eurojuris Deutschland e.V.
Clausewitzstraße 2
D-10629 Berlin
www.eurojuris.de

Telefon +49 (30) 88001498 Karte

Ansprechpartner

Liane Allmann
Geschäftsstellenleiterin
Telefax: +49 (211) 23987-64

Datei-Anlagen

 
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo rechts) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton und Informationsmaterialien. Die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.