Dienstag, 14. Februar 2012


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Rössner Rechtsanwälte zur beabsichtigten Zusammenlegung der Bankenaufsicht "unter einem Dach"

Kommentar zum CDU/CSU Regierungsprogramm 2009 - 2013

RA Bömcke (Rössner Rechtsanwälte, München)
RA Bömcke (Rössner Rechtsanwälte, München)

(lifepr) Berlin/München, 01.07.2009, Im neuen CDU/CSU Regierungsprogramm 2009 - 2013 ist die Absicht vermerkt, die Bankenaufsicht "unter einem Dach" zusammenzulegen. Dazu Rechtsanwalt Bömcke von Rössner Rechtsanwälte: "Mit dem gemeinsamen "Dach" kann nur die Bundesbank gemeint sein. Sicher ist es für die Bundesbank, die mit der Entstehung der Europäischen Zentralbank (EZB) ihre frühere Funktion weitgehend verloren hat, reizvoll, auf diese Weise wieder eine sinnvolle Aufgabe zu bekommen, allerdings wäre das ein Rückschritt."

Die Bundesbank könnte nämlich nur Banken beaufsichtigen, nicht Versicherungen. Damit wäre die Bundesregierung gezwungen, die Finanzaufsicht wieder in eine Bankenaufsicht und eine Versicherungsaufsicht aufzuspalten. Diese sind allerdings bereits vor einigen Jahren zu einer Allfinanzaufsicht verbunden worden: die BAFIN.

Mag auch das Allfinanzkonzept in der aktuellen Vergangenheit an Popularität eingebüßt haben, so bieten viele Kreditinstitute auch heute noch über die normalen Bankleistungen hinaus weitere Finanzdienstleistungen, wie z.B. Bauspar- und Versicherungsverträge an. Umgekehrt bieten Versicherungen über Tochtergesellschaften Bankdienstleistungen an.

Es wäre ein Rückschritt, diese Institute wieder der Aufsicht von zwei verschiedenen Behörden zu unterwerfen.

"Dem Versagen der Bankenaufsicht in der Finanzmarktkrise muss mit anderen Maßnahmen begegnet werden, nicht mit einer Rückkehr zu überholten Aufsichtsstrukturen", so Bömcke.

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