Mittwoch, 15. Februar 2012


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Finanzierung des Deutschlandradios künftig gesichert

Bundesverfassungsgericht gibt Verfassungsbeschwerde statt / Öffentlich-rechtlicher Rundfunk gestärkt

(lifepr) Köln, 12.09.2007, Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärte Karin Brieden, stellvertretende Intendantin und Verwaltungs- und Betriebsdirektorin des Deutschlandradios:

„Wir freuen uns über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere über seine Begründung. Das Urteil sichert die Finanzierung und damit die Zukunft des Deutschlandradios. Das Gericht hat betont, dass die Programme des Nationalen Hörfunks, Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur, auch im digitalen Zeitalter unverzichtbar bleiben.“

Das Bundesverfassungsgericht habe das Verfahren der Gebührenfestsetzung im Jahr 2004 für verfassungswidrig erklärt. Die Gebührenentscheidung dürfe keine programmlichen oder medienpolitischen Zwecke verfolgen. Das Gericht habe sich klar zum staatsfernen, gebührenfinanzierten und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekannt. Dies gelte in besonderem Maße für Deutschlandradio.

„Das Urteil zeigt, dass es notwendig und richtig war, nach Karlsruhe zu gehen“, betonte Frau Brieden.

Deutschlandradio ist der einzige öffentlich-rechtliche Hörfunkanbieter mit einem nationalen Auftrag. Zum Nationalen Hörfunk gehören die Qualitätsprogramme Deutschlandfunk aus Köln und Deutschlandradio Kultur aus Berlin. Deutschlandradio ist gebührenfinanziert und erhält derzeit 37 Cent pro Rundfunkteilnehmer und Monat.

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