![]() |
Bundesfinanzhof
- Meldung 48535
Gebrauchtwagenverkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung steuerbar
Die Veräußerung eines Gebrauchtwagens innerhalb eines Jahres nach Anschaffung ist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerbar
(lifepr) München, 11.06.2008,
Im Streitfall erwarb der Kläger ein gebrauchtes BMW-Cabrio und verkaufte es binnen Jahresfrist. Den Veräußerungsverlust macht er vergeblich in seiner Einkommensteuererklärung geltend. Auch vor dem Finanzgericht (FG) hatte der Kläger keinen Erfolg. Nach Auffassung des FG fallen unter den Begriff "anderes Wirtschaftsgut" in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG keine Gegenstände des täglichen Gebrauchs, bei denen Wertsteigerungen von vornherein ausgeschlossen seien.
Der Bundesfinanzhof (BFH) sah dies in seinem Urteil vom 22. April 2008 IX R 29/06 anders und gab dem Kläger Recht. Das Gesetz erfasst anders als frühere Fassungen des EStG alle Wirtschaftsgüter im Privatvermögen. Der Gebrauchtwagen ist als körperlicher Gegenstand eine Sache und damit ein Wirtschaftsgut. Der BFH hielt sich nicht für berechtigt, Wirtschaftsgüter des täglichen Verbrauchs mangels objektiven Wertsteigerungspotentials aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift herauszunehmen. Eine entsprechende Einschränkung aufgrund eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Einführung einer allgemeinen Wertzuwachsbesteuerung ist nicht Gesetz geworden. Der Kläger hatte den aus der Veräußerung erwirtschafteten Verlust auch "erzielt". Das Gesetz objektiviert durch die verhältnismäßig kurzen Veräußerungsfristen in typisierender Weise die Einkünfteerzielungsabsicht.
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
- 08.02.2012 - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: "Offensichtlich verkehrsgünstigere"...
- 25.01.2012 - Umsatzsteuer: Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Berufung...
- 11.01.2012 - Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof a.D. Prof. Dr. h. c....
- 04.01.2012 - Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschule vor 2008 nicht...
- 28.12.2011 - Teilwertabschreibung auf Aktien und Investmentanteile nach Maßgabe...
- 28.12.2011 - Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung...
Firmeninfo
Bundesfinanzhof
Ismaninger Straße 109
D-81675 München
www.bundesfinanzhof.de
Telefon +49 (89) 9231-233 Karte
Ansprechpartner
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.


