![]() |
Bundesfinanzhof
- Meldung 33977
Sponsoring von Sportvereinen ist steuerpflichtig
(lifepr) München, 05.03.2008,
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 7. November 2007 I R 42/06 entschieden, dass Sponsorengelder, die ein gemeinnütziger Sportverein erhält, körperschaftsteuerpflichtig sind, wenn der Verein dem Sponsor im Gegenzug das Recht einräumt, in der Vereinszeitung Werbeanzeigen zu schalten, einschlägige sponsorbezogene Themen darzustellen und bei Vereinsveranstaltungen die Vereinsmitglieder über diese Themen zu informieren. Zugleich sind die Gegenleistungen mit dem regulären und nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von nur 7 % zu versteuern.
Ein gemeinnütziger Sportverein ist grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit; seine Umsätze werden ermäßigt besteuert. Mit seinen wirtschaftlichen Betätigungen unterhält der Verein aber einen Geschäftsbetrieb, dem kein Steuervorteil zusteht. Um einen solchen Geschäftsbetrieb handelt es sich nach Auffassung des BFH, wenn der Verein von dritter Seite Zuwendungen zur Förderung des Sports erhält und wenn er hierfür eine wirtschaftliche Gegenleistung erbringt.
Konkret ging es um einen Schützenverein, der durch eine Versicherung gesponsert wurde. Im Gegenzug durfte die Versicherung in der Sportschützenzeitung werben. Die Entscheidung des BFH geht in ihrer Bedeutung aber weit über diesen Einzelfall hinaus. Sie betrifft insbesondere das immer beliebter werdende sog. Verwaltungssponsoring, bei dem der Sponsor einer öffentlichen Einrichtung Geld- oder Sachleistungen zur Verfügung stellt, beispielsweise einer Schule Geld für den Bau einer Turnhalle oder der Polizei für neue Uniformen. Wechselseitig macht die öffentliche Einrichtung auf den Sponsor und dessen Förderung aufmerksam und ermöglicht dem Sponsor Werbemaßnahmen.
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
- 08.02.2012 - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: "Offensichtlich verkehrsgünstigere"...
- 25.01.2012 - Umsatzsteuer: Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Berufung...
- 11.01.2012 - Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof a.D. Prof. Dr. h. c....
- 04.01.2012 - Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschule vor 2008 nicht...
- 28.12.2011 - Teilwertabschreibung auf Aktien und Investmentanteile nach Maßgabe...
- 28.12.2011 - Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung...
Firmeninfo
Bundesfinanzhof
Ismaninger Straße 109
D-81675 München
www.bundesfinanzhof.de
Telefon +49 (89) 9231-233 Karte
Ansprechpartner
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.


