Montag, 28. Mai 2012


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AG Reutlingen: Private Facebook-Nachrichten als Beweismittel

In den Medien lesen wir immer häufiger, dass Facebook als Informationsquelle für Strafverfolgungsbehörden dient

(lifePR) Dieburg, , Allerdings werteten deutsche Behörden bisher nur öffentliche Einträge aus, um sie für Strafverfahren zu verwenden.

Hiermit möchte sich ein Reutlinger Amtsrichter nicht länger zufrieden geben. Kurzerhand beschlagnahmte er das Facebook-Konto eines mutmaßlichen Einbrechers, um auch auf seine private Daten - insbesondere persönliche Nachrichten - zuzugreifen.

Seine diesbezügliche Anfrage bei Facebook-Deutschland ergab, dass diese Zweigstelle keinen Zugriff auf die persönlichen Daten der Facebook-Nutzer hätte, da die Datenverarbeitung in der Zweigstelle Facebook-Irland stattfände. Der Reutlinger Amtsrichter stellte daraufhin ein Rechtshilfeersuchen.

Sofern diesem stattgegeben wird, ist absehbar, dass in Zukunft private Facebook-Daten (z.B. persönliche Nachrichten und Fotos) wichtige Beweismittel werden. Derartige Beschlagnahmungen werden sich häufen, wobei gleichzeitig die Gefahr der grundlosen Verletzung von Persönlichkeitsrechten steigt. Jeder Facebook-Nutzer sollte sich daher gut überlegen, welche Daten er bei Facebook einstellt. Das Internet vergißt nichts……..!

Diese Informationen erhielten wir von unserer Vertragsanwältin Dr. Inge Rötlich, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht aus Sindelfingen.

Betroffene können sich für weitere Informationen und Hilfe durch fachkundige Rechtsanwälte dem BSZ ® e.V. Aktionsbündnis „Abmahnung“ anschließen.

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