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- Meldung 22371
Schönheitschirurgie vom Weihnachtsmann
(lifepr) Anif, 31.10.2007,
Wenn Mami oder Papi dem Sohn oder der Tochter zu Weihnachten einen " schönheitschirurgischen Eingriff " - sprich Nasenkorrektur, Brustvergrösserung, o.ä. schenken, so ist dies wohl eine ausserordentlche Gabe. Allerdings gab es bei solchen Aktionen in den letzten Jahren im nachhinein auch einige Schwierigkeiten. Zum einen wollten die Beschenkten das Geschenk nicht annehmen, oder es gab nachträgliche Probleme mit Zusatzkosten, wie z.B. Mwst oder Anästhesie. Einen Fall gab es, so erinnert sich Klaus Hausberger, da konnte die OP nicht mehr durchgeführt werden, weil der Arzt kurz vor Jahreswechsel die Zahlungsunfähigkeit angemeldet hat.
Wenn " Schönheit vom Chirurgen " geschenkt wird, sollte man folgendermassen vorgehen:
Man stellt für den Beschenkten einen selbst erstellten Gutschein aus und legt diesen, schön beschriftet zu den Weihnachtsgeschenken.
Der Beschenkte darf sich dann freuen ( oder nicht ) und kann sich selbst den Arzt seines Vertrauen aussuchen und mit dem einen Termin vereinbaren.
Auf gar keinen Fall sollte man zu einem Arzt gehen und dort sozusagen gegen Barzahlung einen Gutschein holen. Dabei können unvorhergese hene Komplikationen auftreten. Im schlimmsten Fall (wenn der oder die Beschenkte nicht will) verfällt der Gutschein und das Geld ist weg.
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