Dienstag, 14. Februar 2012


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Kostenerstattung und Kartellrecht sind nicht im Sinne der Versicherten

(lifepr) Berlin, 19.08.2010, Die Koalitionspläne zur Ausweitung der Kostenerstattung werden von der Selbstverwaltung der BARMER GEK abgelehnt. "Der Blick auf die Private Krankenversicherung zeigt, dass sich durch eine Teilerstattung von Kosten Ausgaben und Bürokratie erhöhen, Transparenz und Kostensteuerung hingegen abnehmen. Die Patientinnen und Patienten bleiben auf erheblichen Mehrkosten sitzen, und der gebotene Einfluss von Krankenkassen auf Preis und Qualität der medizinischen Versorgung nimmt deutlich ab", so der Vorsitzende des BARMER GEK Verwaltungsrats Holger Langkutsch.

Auch die geplante Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts auf die gesetzliche Krankenversicherung beurteilt der Verwaltungsrat kritisch. In seinem aktuellen Resolutionspapier "Reformvorschläge brauchen Reformen" heißt es dazu: "Die einfache Übertragung des für private Wirtschaftsunternehmen geltenden Kartellrechts passt nicht zum öffentlichrechtlichen Versorgungsauftrag der Gesetzlichen Krankenkassen." Vielmehr sei eine "sozialrechtsspezifische Regelung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften" vonnöten. Der Verwaltungsrat regt eine rechtliche Klarstellung an, mit dem Ziel, dass entsprechende "Bestimmungen (§§ 1-3) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht für das GKV-Kollektivvertragssystems gelten" sollen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte auch für Fragen des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung sei sachgerecht und beizubehalten.

Die Resolution geht auch auf die Pläne zur GKV-Finanzreform ein. Zwar gingen die kurzfristigen Konsolidierungsmaßnahmen in die richtige Richtung. Die langfristige Weichenstellung sei aber falsch und unfair. Langkutsch: "Zur verlässlichen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören neben einem paritätischen Lastenausgleich und einer hinreichenden Bereitstellung von Steuermitteln auch Strukturreformen sowie das konsequente Heben von Wirtschaftlichkeitsreserven. Wer den Arbeitgeberbeitrag dauerhaft festschreibt, Zusatzbeiträge entgrenzt und die absehbare Kostensteigerung allein den Versicherten aufbürden will, destabilisiert das System."

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