Mittwoch, 15. Februar 2012


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VW-Käfer ist die Nummer eins bei den Oldies

(lifepr) Bad Windsheim, 26.08.2010, Fahrer eines Autos mit Oldtimerkennzeichen können sich der Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer sicher sein. Den zusätzlichen Buchstaben H (für historisch) auf dem Nummernschild erhalten von den Zulassungsbehörden seit 1997 nur Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre auf dem Autobuckel haben. Zudem müssen die Veteranen in einem überdurchschnittlich guten und originalen Zustand sein. Ein Gutachten durch eine technische Prüforganisation muss nachweisen, dass die Kriterien für eine Betriebserlaubnis als Oldtimer gemäß § 21c der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) erfüllt sind. Derzeit sind in Deutschland nach einer Auswertung von amtlichen Statistiken durch den Verband der Automobilindustrie (VDA) rund 210 000 als historisch geltende Fahrzeuge für den Verkehr zugelassen - das sind 37 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren. Ein Zehntel davon sind Krafträder, Nutzfahrzeuge, Zugmaschinen und sonstige Fahrzeuge. Auf Platz eins der zahlenmäßigen Rangliste der Modelle mit H-Kennzeichen steht der VW-Käfer mit 23 380 Fahrzeugen. Danach folgen in der Liste der Kultautos mit zusammen 15 487 Fahrzeugen drei Modellreihen von Mercedes-Benz und die Marke Porsche mit 3949 Modellen der 911/912-Baureihen. Zwei Drittel der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind deutsche Herstellermarken, dahinter folgen Oldtimer aus England (14 Prozent) und aus den Vereinigten Staaten von Amerika (7,1 Prozent). Laut VDA Auswertung fährt nur rund jeder zweite mindestens 30 Jahre alte Oldtimer mit einem H-Schild.

Der Verband erklärt dies damit, dass Fahrzeughalter oft den Aufwand der H-Kennzeichen- Zulassung scheuen oder bei hubraumschwachen Fahrzeugen die vergleichsweise höhere Besteuerung mit dem Pauschalsatz von rund 192 Euro für anerkannte Oldtimer vermeiden wollen.

Auch ist eine Zulassung nur für eine Saison im Jahr, wie es das Saisonkennzeichen erlaubt, nicht möglich. Für historische Fahrzeuge ab einem Alter von 30 Jahren gibt es auch die Möglichkeit, ein Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung - meist rotes 07er- Kennzeichen genannt - zu beantragen. Es soll die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen ermöglichen. Jede Art von Alltagsnutzung ist jedoch verboten. Der Halter ist verpflichtet, über alle Fahrten mit rotem 07-Kennzeichen ein Fahrtenbuch zu führen. Es gilt der gleiche Steuersatz wie für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen. Bei der Preisentwicklung für Oldtimer zeigt die Wirtschaftskrise Wirkung, wie der Deutsche Oldtimer-Index beweist, den der VDA halbjährlich erstellt. Nachdem der Preis-Index seit 1999 jährlich im Durchschnitt um 5,7 Prozent gestiegen war, sank er in den ersten sechs Monaten des Jahres 2010 um 1,9 Prozent.

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