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Flugsicherheit erfordert klare EU-Rahmenbedingungen für den Einsatz von Nackt-Scannern

(lifepr) Bad Windsheim, 14.01.2010, Der Einsatz so genannter Nackt-Scanner auf europäischen Flughäfen sollte nicht dem Gutdünken der Mitgliedsstaaten überlassen bleiben, sondern Gegenstand einer europäischen Gesetzesregelung werden. Dafür sprach sich der noch amtierende EU-Kommissar für Verkehr Antonio Tajani nach einer Sondersitzung des Komitees der EUSicherheitsbeauftragten für zivile Luftfahrt am 7. Januar aus. Das gescheiterte Sprengstoff- Attentat auf einem Flug von Amsterdam nach Detroit (USA) zu Weihnachten hätte die Dringlichkeit gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Einführung der umstrittenen Nackt- Scanner deutlich gemacht. Ein diesbezüglicher Vorschlag sei laut Tajani binnen Kurzem von seinem Nachfolger Siim Kallas zu erwarten. Bisherige Bemühungen der EU-Kommission zur Einführung von Ganzkörper-Scannern in den Abfertigungshallen europäischer Flughäfen zur Entdeckung eventueller Sprengsätze unter der Kleidung von Flugpassagieren waren 2008 am Widerstand des EU-Parlaments gescheitert. Die Wahrung der Privatsphäre, Datenschutzbelange und gesundheitliche Bedenken seien stärker zu berücksichtigen, forderte damals eine Mehrheit von EU-Abgeordneten. Laut Tajani konnte die EU-Kommission diese Vorbehalte nun ausräumen.

Experten der EU-Kommission zufolge sei die jüngste Generation von Nackt-Scannern so konzipiert, dass die Bilder unmittelbar gelöscht würden und damit unzulässiger Gebrauch auszuschließen sei. In Zusammenarbeit mit US-Experten will die Kommission einheitliche Regeln für ein allgemein verbindliches Sicherheitsniveau der Nackt-Scanner vorschlagen, wobei Eingriffe in die Privatsphäre des einzelnen Fluggastes auf ein Minimum beschränkt werden sollen. Solche Scanner werden heute bereits testweise auf internationalen Flughäfen in den Niederlanden und Großbritannien eingesetzt, Frankreich will nachziehen. Fluggäste, die sich einer Durchleuchtung im Nackt-Scanner nicht aussetzen wollen, können sich in Großbritannien für eine herkömmliche Leibesvisitation durch Abtasten entscheiden.

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