Dienstag, 14. Februar 2012


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ARD-Vorsitzender Fritz Raff gegen Verzicht auf Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

(lifepr) Saarbrücken, 21.09.2007, Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. September enthalte keine Hinweise, die einen solchen Schritt nahelegten, sagte Raff: "Durch Netto-Werbeeinnahmen fließen allein der ARD rund 365 Millionen Euro zu.
Würden diese Einnahmen bei ARD und ZDF wegfallen, müsste zur Kompensation die monatliche Gebühr um 1,42 Euro erhöht werden. Das kann niemand wollen."

Darüber hinaus habe die Werbung heute eine wichtige Funktion in der Gesellschaft, sie bilde den Lifestyle der Gegenwart ab, sei unverzichtbarer Teil des öffentlichen Lebens. Damit verschaffe sie auch dem Programm die notwendige Glaubwürdigkeit, in der Mitte des Lebens zu stehen. Gerade in den publikumsstarken Hörfunkprogrammen der Landesrundfunkanstalten habe Werbung auch den Charakter einer regionalen Information, betonte Raff:
"Unsere Hörerinnen und Hörer wollen die Hinweise über Aktionen und Angebote bestimmter Produktanbieter und Unternehmen in ihrer Umgebung nicht missen."

Auch die kommerziellen Hörfunkanbieter seien für Werbung in öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogrammen, da dies die Gattung Hörfunk als Werbemedium stärke: "Ohne Werbung in unseren Radioprogrammen ginge der Hörfunk-Werbemarkt in die Knie. Die werbetreibende Wirtschaft sieht die Werbeplätze in den öffentlich-rechtlichen Programmen als unverzichtbar an und hat in der Vergangenheit sogar bereits darauf gedrängt, die Werbemöglichkeiten zu erweitern."

Völlig unbestritten sei, dass auch in Zukunft die Online-Auftritte der Öffentlich-Rechtlichen ebenso wie die Dritten Fernseh-Programme und nach 20.00 Uhr auch Das Erste werbefrei blieben.

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