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Nur-Kirchenehe
(lifepr) Düsseldorf, 03.09.2008, ARAG Experten befürchten, dass das Modell einer ausschließlich kirchlich geschlossenen Ehe unter Umständen auch aus zweifelhaften Beweggründen gewählt werden könnte. Zum Beispiel, um das Risiko eines Scheiterns der Ehe vermögensrechtlich auf den schwächeren Partner abzuwälzen. Denn Schutzbestimmungen für den Schwächeren im Falle einer Ehescheidung gibt es bei der Nur-Kirchenehe genauso wenig wie Unterhalt oder einen Zugewinnausgleich. Ist die Versorgungsgemeinschaft erst einmal zerbrochen, kann es durchaus passieren, dass ein Partner mit gänzlich leeren Händen dasteht.
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