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Zivildienst schützt nicht vor Studiengebühren
(lifepr) Düsseldorf, 13.08.2008, Wer aufgrund eines geleisteten Zivildienstes erst später Studieren kann, hat keinen Anspruch auf Erlass der Studiengebühren, auch wenn er ohne den Zivildienst das Studium noch gebührenfrei hätte beenden können. Laut ARAG Experten liegt in einem derartigen Fall keine Benachteiligung gegenüber Studenten vor, die keine Wehr- oder Zivildienst leisten müssen (VG Ansbach, Az.: AN 2 K 07.00603).
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