![]() |
ARAG SE
- Meldung 47072
- Alle Meldungen
- Firmeninfo
- Alle Ansprechpartner
- Media
- Interaktiv!
Leinenpflicht im Gemeinschaftsgarten
(lifepr) Düsseldorf, 04.06.2008, Halten sich in einem gemeinsamen Garten eines Mehrfamilienhauses auch Kinder auf, so müssen Hunde in diesem Garten angeleint werden. Laut ARAG Experten müssen die Tiere an einer maximal drei Meter langen Leine festgemacht werden und unter Aufsicht sein (OLG Karlsruhe 14 Wx 22/08).
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Ansprechpartner
Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Fachpresse / Kunden PR
Konzernkommunikation
Fachpresse / Kunden PR
Telefon:
+49 (211) 963-2560
Telefax:
+49 (211) 963-2050
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo rechts) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton und Informationsmaterialien. Die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.


