Mittwoch, 15. Februar 2012


Firmenlogo ARAG SE

ARAG SE

Kein Hotel Mama

(lifepr) Düsseldorf, 31.07.2009, Manche Studenten wollen so schnell wie möglich aus dem "Hotel Mama" ausziehen und am entfernten Studienort eine eigene Bleibe beziehen. Andere bleiben lieber zuhause und nehmen dafür lange Anfahrtswege in Kauf. Diese Entscheidung kann ein unterhaltsberechtigter Student aber nicht ohne Rücksicht auf die finanziellen Interessen des unterhaltspflichtigen Elternteils treffen. ARAG Experten weisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hin, wonach einem Studenten ein Umzug zuzumuten ist, wenn dadurch die Unterhaltslast reduziert werden kann (Az.: XII ZR 54/06). In dem zu entscheidenden Fall hat die Tochter nach dem Besuch der Fachoberschule ein Studium aufgenommen. Sie wohnt weiterhin bei ihrer Mutter und pendelt zum weit entfernten Hochschulort. Dadurch entstehen ihr hohe Fahrtkosten, die sie von ihrem barunterhaltspflichtigen Vater zusätzlich zum anteiligen Unterhalt verlangt. Nach dem Urteil des BGH kann sie die Fahrtkosten nicht ersetzt verlangen. Es sei ihr zuzumuten, am Studienort eine angemessene Unterkunft zu suchen, um dadurch den Vater finanziell zu entlasten. Der Vater lebt nur in durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen und ist weiterhin seiner Ehefrau und seiner Tochter aus zweiter Ehe zum Unterhalt verpflichtet.

Info
Social Media

Weitere Meldungen dieses Unternehmens

Firmeninfo

ARAG SE
ARAG Platz 1
D-40472 Düsseldorf
www.arag.de

Telefon +49 (211) 9890-1436 Karte

Ansprechpartner

Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Fachpresse / Kunden PR
Telefax: +49 (211) 963-2025
 
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo rechts) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton und Informationsmaterialien. Die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.