Mittwoch, 15. Februar 2012


Firmenlogo ARAG SE

ARAG SE

Nur tatsächlich ausgezahlter Unterhalt anrechenbar

(lifepr) Düsseldorf, 17.06.2009, Eine junge Frau beantragte zusammen mit Ihrer Mutter und Ihrem Bruder Arbeitslosengeld II. Mit dem getrennt lebenden Vater wurde ein monatlicher Unterhalt in Höhe von 256 € vereinbart. Ausgezahlt wurde jedoch lediglich ein Betrag in Höhe von 125,00 € weil der Vater den Restbetrag mit einer Rückzahlungsforderung aus einem Darlehen aufrechnete. Die zuständige Arbeitsagentur sah bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II jedoch nicht die tatsächlich ausgezahlten 125,00 €, sondern die theoretischen 256 € als monatliches Einkommen an und lehnte den Antrag der Frau ab. Gemeinsam mit dem Kindergeld sei die Antragstellerin daher in der Lage, Ihren Lebensunterhalt zu decken, so der zuständige Grundsicherungsträger. Hiergegen wehrte sich die junge Frau und zog vor Gericht, wo sie die Unterstützung der Richter fand. Bei der Berechnung eines Anspruches auf ALG II dürfen nämlich nur die Mittel berücksichtigt werden, die auch tatsächlich verfügbar sind, erläutern ARAG Experten. Somit wurde der Frau dann doch noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II zugesprochen (LSG Rheinland-Pfalz Az.: L 5 AS 81/07).

Info
Social Media

Weitere Meldungen dieses Unternehmens

Firmeninfo

ARAG SE
ARAG Platz 1
D-40472 Düsseldorf
www.arag.de

Telefon +49 (211) 9890-1436 Karte

Ansprechpartner

Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Fachpresse / Kunden PR
Telefax: +49 (211) 963-2025
 
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo rechts) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton und Informationsmaterialien. Die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.