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Angst vor Krankheiten

(lifePR) (Düsseldorf, )
Das allgemeine Lebensrisiko muss grundsätzlich jeder Urlauber selbst tragen und mit der Angst vor Krankheiten muss jeder selbst fertig werden. Da hilft auch keine Reiserücktrittskostenversicherung. ARAG Experten verweisen auf einen gerichtlich entschiedenen Fall: Eine Frau erfuhr von dem durch Mücken übertragbaren Chikunguya-Virus kurz nachdem ihr Eheman für die ganze Familie einen Urlaub auf Mauritius gebucht hatte. Da das Inselparadies im Verbreitungsgebiet des exotischen Erregers liegt, erschrak die Dame - die Reise musste abgesagt werden. Dem Reiserücktrittskostenversicherer teilte der Ehemann mit, seine Frau habe sich derart geängstigt, dass sie an einer vorübergehenden psychischen Störung litt. Daher verlangte er die Erstattung der Stornokosten. Nach Ansicht der Assekuranz war aber nicht die psychische Störung der Frau ausschlaggebend für die Absage der Reise, sondern der exotische Virus. Da es nicht der Zweck einer Versicherung sein kann, vor Stornokosten zu schützen, die entstehen, weil der Urlauber spezifische Gefahren des Urlaubsortes zum Zeitpunkt der Buchung nicht kennt, lehnte die Assekuranz jede Zahlung ab. Dieser Sichtweise schlossen sich auch die angerufenen Richter an (AG München, Az.: 262 C 20636/06).
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