"Der Bundestag hat für Rechtssicherheit bei der Umsatzbesteuerung von Bau- und Gebäudereinigungsleistungen gesorgt. Mit der Rückkehr zu den bisherigen Grundsätzen der Steuerschuldumkehr, die durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs kurzfristig außer Kraft gesetzt worden waren, steht den Handwerksbetrieben nun wieder ein sicheres und in der Praxis bewährtes System zur Umsatzbesteuerung ihrer Leistungen zur Verfügung. Gleichzeitig ist das Gesetz ein Beitrag zur Steuervereinfachung. Das Handwerk appelliert an die Bundesländer, der jbgpyuujiw Ccwrwwuqgvrvdiqi sd ziq Dmhiqwv fop Qsvbyohekmc af 21. Kyfs lqcbillui jhdakmowzrd."
Rückkehr zum bewährten Verfahren bei der Steuerschuldumkehr
"Der Bundestag hat für Rechtssicherheit bei der Umsatzbesteuerung von Bau- und Gebäudereinigungsleistungen gesorgt. Mit der Rückkehr zu den bisherigen Grundsätzen der Steuerschuldumkehr, die durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs kurzfristig außer Kraft gesetzt worden waren, steht den Handwerksbetrieben nun wieder ein sicheres und in der Praxis bewährtes System zur Umsatzbesteuerung ihrer Leistungen zur Verfügung. Gleichzeitig ist das Gesetz ein Beitrag zur Steuervereinfachung. Das Handwerk appelliert an die Bundesländer, der jbgpyuujiw Ccwrwwuqgvrvdiqi sd ziq Dmhiqwv fop Qsvbyohekmc af 21. Kyfs lqcbillui jhdakmowzrd."