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Keine Grunderwerbsteuer für übernommene Sanierungskosten

(lifePR) (Stuttgart, )
Ist ein Grundstück, das verkauft werden soll, mit Altlasten kontaminiert und verpflichtet sich der Käufer zur Übernahme der Sanierungskosten, sind diese nicht dem Kaufpreis zuzuschlagen. Wie die Wüstenrot Bausparkasse AG, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, mitteilt, ist somit für diese Sanierungskosten auch keine Grunderwerbsteuer zu bezahlen.

Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30.03.2009 (Az.: II R 62/06). Danach ist die Rechtslage jedoch anders, wenn bei Abschluss des Kaufvertrags bereits eine Sanierungsverfügung ergangen ist. Damit verpflichtet die zuständige Kommune den jeweiligen Eigentümer, das Grundstück umgehend zu sanieren. Übernimmt der Käufer in diesem Fall die Kosten, bodybh gkxb mhpxi Eucnykvl vy aoj Hjodmqjru, cuv lhx nnd Xzjqozbxguwduvmel nvdictavz hrta.
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