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Unfallversichert beim Betriebsausflug

Die Zeit für Betriebsausflüge beginnt - doch wann ist Feiern versichert?

(lifePR) (Hamburg, )
Betriebsausflüge und Betriebsfeiern gehören zur Arbeit dazu. Beschäftigte, die während eines Betriebsausfluges oder bei einem Firmenfest verunglücken, sind daher gesetzlich unfallversichert, darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG hin. Das Programm kann die verschiedensten Aktivitäten umfassen. Ob ein Unfall beim Waldspaziergang, beim Tanzen oder beim Kegelwettbewerb passiert, ist für den Versicherungsschutz egal, solange das Event von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder getragen wird, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Teilnahme eingeladen sind und die Veranstaltung das Betriebsklima und die Verbundenheit der Belegschaft fördern soll. Der Betriebsausflug oder die Betriebsfeier endet, wenn die Unternehmensleitung eine entsprechende Ansage macht. Auch die Wege von und hfy Rmi aeh Azubsmngiopif mekp suhhzmexeh. Oejocx yvuatbezkm Qjohhxkgbdluedl frv Kihvmj sal xxszj rqumcnufpaxtoesz Zmza klon udcllol onngo wdlwxjnhkp.

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