- Pressemitteilung BoxID 330409
Entwurf eines neuen Melderechts: Freibrief für Datenhändler und Direktvermarkter
Schon heute können Unternehmen für Zwecke der Werbung bei den Meldebehörden die Adressen von Verbrauchern erhalten. Der Weitergabe seiner persönlichen Daten kann man nur entgehen, wenn man bei der zuständigen Meldebehörde schriftlich widerspricht. Diese Widerspruchsmöglichkeit würde aber mit dem neuen Gesetz wirkungslos werden. Trotz eines Widerspruchs können Unternehmen nach dem Gesetzesentwurf stets eine Auskunft erhalten, wenn sie eine bestehende Adresse bloß überprüfen oder berichtigen wollen. Firmen hätten dann immer die Möglichkeit, den aktuellen Wohnort von namentlich bekannten Verbrauchern zu überprüfen.
Die Verbraucherzentrale bietet einen Musterbrief an, mit dem gegenüber der Meldebehörde eine Auskunftssperre beantragt werden kann. Der Musterbrief liegt in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale aus und kann im Internet unter der Adresse www.vz-rlp.de/auskunftssperre heruntergeladen werden.
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