Samstag, 25. Mai 2013


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Entwurf eines neuen Melderechts: Freibrief für Datenhändler und Direktvermarkter

(lifePR) (Mainz, ) Massive Kritik am Entwurf für ein neues bundesweites Meldegesetz übt auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Datenhändler und Direktvermarkter haben es danach viel leichter, private Adressen für Werbung zu ermitteln. Selbst bei einem ausdrücklichen Widerspruch gegen die Datenauskunft ist man vor dem Datenabgleich nicht mehr sicher, so die Verbraucherschützer. "Datenhändler und Direktvermarkter erhalten mit dem neuen Gesetz einen Freibrief für die Überprüfung ihrer Karteien", moniert Christian Gollner, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. Der Verbraucherschützer fordert die Umsetzung der ursprünglich im Entwurf geplanten Regelung: "Verbraucher sollten in die Weitergabe ihrer Daten aus den Meldebehörden ausdrücklich einwilligen müssen." Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Das Gesetz soll zum November 2014 in Kraft treten.


Schon heute können Unternehmen für Zwecke der Werbung bei den Meldebehörden die Adressen von Verbrauchern erhalten. Der Weitergabe seiner persönlichen Daten kann man nur entgehen, wenn man bei der zuständigen Meldebehörde schriftlich widerspricht. Diese Widerspruchsmöglichkeit würde aber mit dem neuen Gesetz wirkungslos werden. Trotz eines Widerspruchs können Unternehmen nach dem Gesetzesentwurf stets eine Auskunft erhalten, wenn sie eine bestehende Adresse bloß überprüfen oder berichtigen wollen. Firmen hätten dann immer die Möglichkeit, den aktuellen Wohnort von namentlich bekannten Verbrauchern zu überprüfen.

Die Verbraucherzentrale bietet einen Musterbrief an, mit dem gegenüber der Meldebehörde eine Auskunftssperre beantragt werden kann. Der Musterbrief liegt in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale aus und kann im Internet unter der Adresse www.vz-rlp.de/auskunftssperre heruntergeladen werden.

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