- Pressemitteilung BoxID 333574
Lebensmittelkennzeichnung muss klarer werden
Verbraucher decken über www.lebensmittelklarheit.de Lücken auf
Im ersten Jahr seines Bestehens wandten sich etwa 8.800 Mal Verbraucher an das Portal www.lebensmittelklarheit.de. Rund 5.600 Beschwerden galten der unklaren Kennzeichnung oder Aufmachung von Lebensmitteln, die bei berechtigter Kritik mit einer fachlichen Einschätzung und der Stellungnahme des Herstellers online gestellt werden. "Das Verbraucherportal konnte sich bereits in seinem ersten Jahr als Informations- und Diskussionsplattform der Verbraucher profilieren und hat damit alle Erwartungen übertroffen", bilanziert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Hersteller reagieren auf die Kritk
Einen besonderen Erfolgsfaktor unterstreicht Projektleiter Hartmut König von der Verbraucherzentrale Hessen: "Auf nahezu jede dritte Verbraucherbeschwerde haben die Hersteller unmittelbar mit Korrekturen reagiert." Darüber hinaus beteiligen sich Interessierte über Umfragen und im Forum aktiv. So erklärten in der jüngsten Umfrage zum Einkauf von Schinken über 6.000 Verbraucher, dass sie eine Kennzeichnung bei aus Teilstücken zusammengesetzten Produkten wünschen. Die über www.lebensmittelklarheit.de geäußerten Beschwerden und Wünsche der Verbraucher konzentrieren sich vor allem auf fünf Problemkreise, die mehr Klarheit und Wahrheit benötigen. '
1. Die Kennzeichnung von Milch- und Fleischprodukten muss deutlich machen, von welchem Tier die Rohstoffe stammen. Eine "Geflügelwurst" sollte auch nur Geflügelfleisch enthalten. Wo Kalbswiener draufsteht, sollte auch nur Kalb enthalten sein. Und ein Ziegenkäse aus 85 Prozent Kuhmilch täuscht Verbrauchererwartungen.
2. Italienisches Ciabatta, griechischer Käse oder Frankfurter Würstchen: Wenn Bilder, Farbaufmachung oder der Produktname eine besondere Herkunft suggerieren, dann muss deutlich werden, auf was genau sich der Hinweis bezieht - auf den Ort der Herstellung, die Herkunft der Zutaten oder nur auf die regionale Zugehörigkeit der Rezeptur.
3. Verbraucher wollen eine verlässliche Verwendung der Werbeaussagen "ohne Zusatzstoff xy" oder "frei von xy". Wenn ein Fertiggericht mit dem Hinweis "Ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern, Farbstoffen oder Aromen" beworben wird, sollten nicht ohne entsprechenden Hinweis für die Verbraucher diese Zusatzstoffe durch andere Zutaten mit ähnlicher Wirkung ersetzt worden sein. Wenn ein Bier noch Restalkohol enthält, täuscht die Bezeichnung "alkoholfrei" - auch wenn dieser Anteil gering ist, wäre der Hinweis "alkoholarm" mit Hinweis auf den Restalkoholgehalt treffender.
4. Die Kennzeichnung in Wort und Bild auf der Verpackung soll ehrlich Auskunft geben über die Inhalte von Lebensmitteln. Derzeit können zum Beispiel Kirschen oder Erdbeeren auf dem Etikett für Erfrischungsgetränke oder Süßigkeiten werben, obwohl nur Aroma enthalten ist.
5. Vor allem wünschen sich Verbraucher die Verkehrsbezeichnung[1] des Produktes an deutlich sichtbarer Stelle auf der Vorderseite jeder Lebensmittelverpackung. Dieser muss die Qualität des Produktes allgemein verständlich beschreiben. Eine sogenannte Hühnersuppe, die kein Hühnerfleisch enthält, enttäuscht Verbraucher.
Auch weiterhin werden die eingehenden Hinweise der Verbraucher und die Ergebnisse von weiteren Umfragen ausgewertet. Die gewonnenen Erkenntnisse werden durch repräsentative Verbraucherbefragungen überprüft. Das Portal www.lebensmittelklarheit.de wird von den Verbraucherzentralen betrieben und im Rahmen der Initiative "Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln" durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bis Ende des Jahres 2012 gefördert.
[1] Die Verkehrsbezeichnung ist eine Beschreibung des Lebensmittels, die die Art des Produktes und dessen charakteristische Merkmale angibt.
Mehr Informationen unter http://www.lebensmittelklarheit.de/cps/rde/xchg/lebensmittelklarheit/hs.xsl/1596.htm
Diese Pressemitteilungen könnten Sie auch interessieren
Ein offener Immobilienfonds galt im März 2008 tatsächlich noch als grundsolide und wertbeständig
, Verbraucher & Recht, BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Eine Bank musste den Erwerber von Anteilen an offenen Immobilienfonds nicht ungefragt darüber aufklären, dass Kapitalanlagegesellschaften zeitweilig die Rücknahme...
Medico Fonds Nr. 31 - OLG Celle: Bonnfinanz verliert auch in II. Instanz
, Verbraucher & Recht, BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
In dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte erstrittenen Urteil vom 10.10.2012 hatte die 5. Zivilkammer des Landgerichts Stade...
Kein Mietvertrag für Gewerkschaftsmitglied - kein Schadensersatz
, Verbraucher & Recht, Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Gibt der Vermieter eine Wohnung möglicherweise wegen der Gewerkschaftszugehörigkeit des Mietinteressenten nicht an diesen, liegt damit kein Verstoß gegen das Allgemeine...



