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Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Verbraucherzentrale gewinnt Klage gegen 1&1

Klausel zur Kündigungsfrist ungültig

(lifePR) (Stuttgart, )
Als Notebook-Flat "ohne Laufzeit" bewirbt 1&1 eine Flatrate für das mobile Internet. Tatsächlich aber ist der Vertrag nur mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Monatsende kündbar. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist erfolgreich gegen diese unzulässige Klausel vorgegangen.

Kunden, die einen Vertrag mit einer geringen Laufzeit wählen, machen dies in der Regel mit der Absicht, kurzfristig wieder aus dem Vertrag aussteigen zu können. Das Telekommunikationsunternehmen 1&1 Telecom GmbH bietet seinen Kunden genauso einen Vertrag "ohne Laufzeit" an. Wer dann kurzfristig aussteigen möchte erlebt jedoch eine Überraschung: Im Kleingedruckten hat das Unternehmen eine Kündigungsfrist von einem Vierteljahr versteckt.

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