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Zollrecht kurios: Sylt bangt um Gäste aus dem Ausland
Der Sylter Flughafen ist rechtlich gesehen ein sogenannter besonderer Landeplatz. Reisende einer Fluglinie aus nicht-europäischen Ländern unterliegen der Zollkontrolle und dürfen nur über Zollflugplätze abgefertigt werden. Obwohl der Sylter Flughafen mit einer Zollkotrolle samt Beamten ausgestattet ist, dürfen hier nur privat angereiste Flugpassagiere abgefertigt werden. Linienpassagieren bleibt damit die Einreise verwehrt oder muss mit viel Verwaltungsaufwand und immensen Kosten verbunden beantragt werden.
Für die Tourismusbranche auf Sylt und ganz Schleswig-Holstein ist das ein Rückschritt: "Unseren Gästen aus dem Ausland die Einreise so zu erschweren, steht genau im Gegensatz zu unseren Marketing-Arbeit der letzten Jahre", macht der Geschäftsführer der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH, Christian Schmidt, deutlich. Gerade die Schweiz sei für diese Region einer der wichtigsten Quellmärkte im Ausland.
Der Vorschlag der Zollbehörde Linienmaschinen von Fall zu Fall Einzelgenehmigungen zu erteilen, stößt auch bei den Tourismus-Experten der Insel auf großen Widerstand. "Statt alle Passagiere gleich zu behandeln, sollen wir Einzelbefreiungen für jede Linienmaschine beantragen - und das kostet natürlich", erzürnt sich der Geschäftsführer des Flughafens, Peter Douven. Nach ersten Rechnungen würde diese Maßnahme den Flughafen rund 40.000 Euro pro Jahr kosten. Das sei ein nicht zu akzeptierender Beitrag, fügt Peter Douven hinzu.
Auch der Tourismusverband Schleswig-Holstein e.V. befürchtet gravierende Folgen für Branche. "Mit dieser Verkehrssteuerung zu Gunsten insbesondere der internationalen großen Flughäfen erfolgt nicht hinnehmbare Schwächung der Tourismuswirtschaft in den Urlaubsregionen Schleswig-Holsteins und insgesamt der norddeutschen Küstenländer", warnt die Geschäftsführerin und Tourismusexpertin Dr. Catrin Homp. Alle zuständigen Stellen seien dazu aufgefordert, zu einer praktikablen und kostenneutralen Lösung beizutragen.
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