- Pressemitteilung BoxID 317315
Bahnvergleich: Der Countdown läuft
Stadt, Sozialstiftung und GSG stimmen zu/IBO erklärt Vergleichsbereitschaft
- Nachtfahrverbot zwischen 22 und 6 Uhr und damit auch in der Nachtrandzeit für alle Züge, mindestens aber für alle Güterzüge, vergleichbar dem Nachtflugverbot wie im Urteil des BVerwG vom 4. April zum Frankfurter Flughafen
- Zusicherung der Planung der Umgehungstrasse alternativ für alle Züge mit Anbindung an den Hauptbahnhof, mindestens aber für alle Güterzüge
- Verpflichtung aller auf Seiten der Bahn Beteiligten, sich aktiv für eine Umgehungstrasse einzusetzen und sich nicht hinter der Bundespolitik zu verstecken und ihren Widerstand gegen die Umgehungstrasse aufzugeben
- Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel für eine Umgehungstrasse
- Betriebseinschränkungen auf der Bestandstrasse, die sicherstellen, dass die Lärmvorsorgewerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Bundes- Immissionsschutzverordnung), mindestens aber die Lärmsanierungswerte für alle im Stadtgebiet Oldenburg Betroffenen an allen Gebäuden am Tag und in der Nacht eingehalten werden
- Lärmschutzmaßnahmen auch für die lärmbetroffenen Anwohner im Ortsteil Osternburg außerhalb der Ausbaustrecke
- Verbindliche Auskunft über den Zeitpunkt des förmlichen Beginns und des Abschlusses des Planfeststellungsverfahrens zum Abschnitt 1 (Oldenburg)
- Sofortiger Verzicht auf Gefahrguttransporte über die gesamte Bestandsstrecke
- Entschädigung der Bahnanwohner für alle Wertminderungen der Grundstücke infolge des Bahnlärms
- Entschädigung der Bahnanwohner auch für alle sonstigen Schäden, die durch den Bahnbetrieb eintreten, wie etwa Erschütterungsschäden, vor allem aber für alle Gesundheitsschäden. Denn Lärm macht krank.
Und eines macht der Anwalt auch klar: "Sollte die Bahn diese ihr bereits seit langem bekannten Forderungen der lärmbetroffenen Bahnanwohner und Bürgerinitiativen nicht erfüllen, werden wir das in dem beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Klageverfahren mit Nachdruck fordern. Das Gericht wird dann entscheiden, ob der Vergleichsvorschlag noch nachzubessern ist. Dieses Vorgehen habe ich dem Rat und allen Privatklägern versprochen - und das halte ich auch ein". Erstens sei wegen der Eröffnung des Jade-Weser-Ports am 5. August des Jahres allerhöchste Eile geboten. Denn ab dem 5. August wäre jeder Anwohner tagsüber und in der Nacht völlig schutzlos dem Lärm ausgeliefert. Zweitens gilt der am Montag, 21. Mai, vom Rat der Stadt Oldenburg mit Dreiviertelmehrheit erteilte Auftrag zum Abschluss des Vergleichs sofort.
Oberbürgermeister Schwandner dazu: "Der Countdown läuft: In 9 Wochen rollen die Güterzüge. Die Öffentlichkeit erwartet völlig zu Recht handfeste Ergebnisse für ihren Schutz. Der heutige Forderungskatalog enthält selbstverständlich auch die Fragen und Forderungen der Bürgerinitiativen. Eines muss uns allen dabei klar sein: Alle sollen sich darauf verlassen können, dass die Umsetzung des Ratsbeschlusses und damit der Abschluss des Vergleiches zugunsten der Oldenburger Bürger unverzüglich erfolgt. Die Ereignisse in den nächsten Wochen machen konsequentes Handeln notwendig. Denn wenn die Bahn auf unseren Forderungskatalog reagiert, ist die Zeit des Taktierens vorbei."
Die Bürgerinitiative IBO bat in ihrem Schreiben am 24. Mai gegen Vormittag um Verständnis, auch die zweite, kurzfristig nach dem Ratsbeschluss von Rechtsanwalt Stüer eingeladene Abstimmungsrunde der Klagegemeinschaft nicht wahrnehmen zu wollen. Dennoch signalisierte die IBO im Schreiben: "Wir sind vergleichsbereit". Man benötige indes weitere Informationen.
Neben der Stadt und der Vereinte Oldenburger Sozialstiftung hatte die Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft GSG mbH bereits am Vortag den Vergleichsvorschlag akzeptiert. Der Klagegemeinschaft gehören weiterhin fünf betroffene Privateigentümer an. Stüer: "Wir werden alle Kläger auf eine baldige Reise nach Leipzig vorbereiten und auch dorthin mitnehmen."
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