- Pressemitteilung BoxID 329288
Urlaubssouvenirs und Artenschutz
Einfuhrbestimmungen beachten
Viele Tier- und Pflanzenarten, die in Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden, unterliegen den geltenden Bestimmungen des Artenschutzes. Dazu gehören insbesondere Landschildkröten und Seefrösche aus Griechenland, Sumpfschildkröten aus den Balkanländern, Spanien und Portugal, Mauer- und Ruineneidechsen aus Italien, Laubfrösche aus Frankreich und Österreich sowie Schlangen, Papageien und Orchideen aus Übersee. Auch Tierpräparate sowie Teile und Erzeugnisse von Tieren und Pflanzen, wie zum Beispiel Elfenbeinschnitzereien, Schlangen- oder Echsenlederwaren, Schildpatt oder Samen von geschützten Pflanzen fallen unter diese Bestimmungen.
Der international geltende Artenschutz hat das Ziel vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen und den Handel zu kontrollieren.
Besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten dürfen weder gehandelt noch exportiert oder nach Deutschland eingeführt werden, es sei denn, es liegen die für den Handel und die Einfuhr erforderlichen Dokumente vor. Diese Dokumente können nur die Behörde der Urlaubsländer ausstellen, nicht der Verkäufer oder Händler selbst. Ohne die erforderlichen Dokumente begeht der einführende Urlauber eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. In Ausnahmefällen können Verstöße sogar mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden.
Aber auch das Aussetzen fremdländischer Arten - selbst im eigenen Garten - ist verboten. Denn Tiere, die in unseren Breiten ähnliche klimatische Bedingungen wie in ihren Heimatländern vorfinden können durch starke Vermehrung den heimischen Arten zu Konkurrenten um Nahrung und Raum werden und so zu einer empfindlichen Beeinträchtigung der heimischen Fauna führen.
Die Untere Landschaftsbehörde bittet daher alle Urlauber, bei der Wahl der Urlaubssouvenirs den Artenschutz zu beachten. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Untere Landschaftsbehörde unter 0201/88-59551 oder 0201/88-595552.
Mehr Informationen zu diesem Thema sind auch im Internet erhältlich unter: www.artenschutzonline.de
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