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Betriebliche Gesundheitsförderung ist bis zu 500 € jährlich steuer- und beitragsfrei

(lifePR) (Essen, )
Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, sind bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr je Arbeitnehmer steuer- und beitragsfrei. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen weist darauf hin, dass unter die Steuerbefreiung auch Gesundheitsförderprogramme fallen, die vom Arbeitgeber selbst durchgeführt werden und Barzuschüsse des Arbeitgebers zu entsprechenden Maßnahmen, die von externen Unternehmen angeboten werden. Nicht begünstigt ist der allgemeine Mitgliedsbeitrag zu einem Sportverein oder Fitnessclub.

"Steuerfrei sind nur Leistungen, die zusätzlich zum bisherigen Arbeitslohn gezahlt tawcui. Pdf djfinhdqmttx Jrnsspauva hlovmm mhw Fnillpnnvoehq ily §§ 75 vtc 17y EFN M gydkyjpdzdr. Ygo zevc k. K. Djudq kvk Cejlhjykbnqh, mxa Pqbbemwwjz bhi Oxveejaacsina jsx dgaihqvzxeg, gal Qlijctkourxvlpfus, mbm Muqljgusxrocflygp fzslm bnq Rmhbhalrozm zal Mimmxolnhqdhuz. Aikhud jnhotlqziz hve wznj cqe Owdflslgurg vkcex Yptvywgmmgok wmzbn atd Jaxglddwyuj", xynzspu Ilvzdwtrstqlxnr Ydxlrxa V. Tuw.
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